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Bis 1997 hieß es im § 135 des Sozialgesetzbuches V:  
 
Bis 1997 hieß es im § 135 des Sozialgesetzbuches V:  
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"Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse anerkannt ist."
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse anerkannt ist.''"
    
Auf Initiative von Beatrix Philipp (CDU) beschloss der Bundestag nun, in diesem Satz vier Wörter einzufügen: Nach "Erkenntnisse" wird eingefügt "in der jeweiligen Therapieform". Das heißt: Über die Homöopathika entscheiden die Homöopathen, über die Antrhoposophika die Anthroposophen. Damit spielt sich das Zulassungsverfahren in einem reinen "Binnenkonsens" ab.
 
Auf Initiative von Beatrix Philipp (CDU) beschloss der Bundestag nun, in diesem Satz vier Wörter einzufügen: Nach "Erkenntnisse" wird eingefügt "in der jeweiligen Therapieform". Das heißt: Über die Homöopathika entscheiden die Homöopathen, über die Antrhoposophika die Anthroposophen. Damit spielt sich das Zulassungsverfahren in einem reinen "Binnenkonsens" ab.
    
Statt:
 
Statt:
"Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse anerkannt ist."
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse anerkannt ist''."
    
hieß es nun:
 
hieß es nun:
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"Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapieform anerkannt ist."
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:"''Neue medizinische Verfahren können nur dann von Krankenkassen bezahlt werden, wenn ihre Wirksamkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschafltichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapieform anerkannt ist."''
    
==Quellennachweis==
 
==Quellennachweis==
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