Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sprach bereits im Mai 2009 eine Warnung vor diesem Mittel als ein "illegales Arzneimittel zur Bekämpfung von Krebs" aus, mit der Begründung, das Mittel habe keine arzneimittelrechtliche Zulassung für das Inverkehrbringen in Österreich, die Zusammensetzung sei nicht bekannt und eine Gesundheitsgefährdung könne daher nicht ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen namens „Oncocell Arzneimittel-Vertrieb GmbH“, der auf der Verpackung angegebene Hersteller, ist in Österreich unbekannt, es wurde ihm folglich auch keine Bewilligung des BASG für die Herstellung, Kontrolle oder das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (gem. § 63 Arzneimittelgesetz) erteilt.<ref>http://www.basg.gv.at/omcl/arzneimittel-faelschungen/warnungen/antimalignocyt/</ref> | Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sprach bereits im Mai 2009 eine Warnung vor diesem Mittel als ein "illegales Arzneimittel zur Bekämpfung von Krebs" aus, mit der Begründung, das Mittel habe keine arzneimittelrechtliche Zulassung für das Inverkehrbringen in Österreich, die Zusammensetzung sei nicht bekannt und eine Gesundheitsgefährdung könne daher nicht ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen namens „Oncocell Arzneimittel-Vertrieb GmbH“, der auf der Verpackung angegebene Hersteller, ist in Österreich unbekannt, es wurde ihm folglich auch keine Bewilligung des BASG für die Herstellung, Kontrolle oder das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (gem. § 63 Arzneimittelgesetz) erteilt.<ref>http://www.basg.gv.at/omcl/arzneimittel-faelschungen/warnungen/antimalignocyt/</ref> |