Heilpraktiker

Version vom 7. September 2007, 19:39 Uhr von Rincewind (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: '''Heilpraktiker''' ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die trotz fehlender medizinischer Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung gen...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Heilpraktiker ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die trotz fehlender medizinischer Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss und ein Test beim Gesundheitsamt, dessen Ziel es ist zu prüfen, ob die angehende Heilpraktikerin eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss per Multiple Choice (60 Fragen, von denen 45 richtig sein müssen) und einer mündlichen Prüfung gezeigt werden, dass man in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten, akute Krankheitszustände zu erkennen und sie umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, nach welchem Konzept und wie ein zukünftiger HP gedenkt, seine Kunden zu heilen, gibt es nicht. Heilpraktiker dürfen auch chirurgische Eingriffe vornehmen.