Diskussion:Magnetische Wasserenthärtung

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Urteile

LG Stuttgart - 31 0 47/11 KfH - Urt. v. 17.02.12 Die Bewerbung eines elektromagnetischen Wasserbehandlungsgerätes mit den Angaben „Wasserenthärtung“, „Kalkschutz“, „Entkalkung“, „Kalkumwandler“ resp. „weniger Energiekosten“ ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende den Nachweis einer entsprechenden Wirksamkeit des Gerätes schuldig bleibt.


LG Düsseldorf - 12 O 55/14 - Urt. v. 11.03.15 Die Bewerbung eines „elektogalvanischen Gerätes“, das innerhalb einer Wasserleitung angeordnet werden und dem Schutz vor Korrosion und Kalkablagerungen sowie der Minimierung bereits bestehender Verkalkung dienen soll, ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, sofern bislang keine wissenschaftlich belastbaren Nachweise für entsprechende Wirkungen existieren.


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