Innenansicht Aquapol

Aquapol ist der Name eines "magnetokinetischen" Systems zur Trockenlegung feuchten Mauerwerks der österreichischen Firm Aquapol - wasserpolarisationstechnische Geräte GmbH aus Reichenau an der Rax. Es wird von Jürgen Fliege massiv beworben. In der ZDF-Fernsehsendung Wiso wurde dagegen vor diesem Scharlatanerieprodukt gewarnt [2]. Der Chef von Aquapol, Ing. Wilhelm Mohorn, ist bekennender Scientologe. Nach Scientology-Art wehrt er sich auch mit Klagen gegen Kritik [3].

Die Anbieter verlangen pro Aquapol-Gerät von 4.000 bis über 10.000 €.

Das Aquapol-Gerät

Die Aquapol-Büchsen setzen sich nach Angaben des Erfinders aus einer Empfangseinheit, einer Polarisationseinheit und einer Sendeeinheit zusammen. Die Empfangseinheit, bestehend aus zwei unterschiedlichen, flachen Spiralantennen. Diese sollen nach Mohorn ein dynamisches Erdkraftfeld saugend empfangen. Die sogenannte Polarisationseinheit soll ais einer Zylinderluftspule bestehen, die die empfangene Energie ständig rechtsdrehend polarisiere. Dieses polarisierte Erdkraftfeld soll dann zu einer Sendeeinheit gelangen. Die Sendeeinheit bestehe aus drei tetraederförmig angeordneten Zylinderluftspulen und besonderen Antennen. Diese Sendeeinheit soll nach Mohorn dann das polarisierte Erdkraftfeld in den Raum abstrahlen und bringe Wassermoleküle in feuchten Mauern dazu, auf wundersame Weise nach unten zu wandern, und zwar durch eine der Wissenschaft bislang verborgen gebliebene Umpolung. Dem Erfinder zufolge hat die genutzte Energieform Wellencharakter, ähnlich den elektromagnetischen Wellen. Allerdings unterscheidet sie sich, Mohorns Meinung nach, in Zusammensetzung und Aufbau der Wellenstruktur. Der neu entdeckte Wellentyp besteht, wie er glaubt, aus einer magnetischen Welle und einer Gravitationswelle die um die magnetische Welle zirkuliere. Mohorn bezeichnet diese neu entdeckte Energieform als „Gravomagnetismus“. Es soll sich dabei also um eine Kombination von Schwerkraft (Gravitation) und Magnetismus handeln. Der erfundene Effekt wurde von Aquapol Gravomagnetokinese genannt.

Aquapol und die Gerichte

Das Landgericht München 1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma "Aquapol" am 23. Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen. [1] Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So ist der Firma unter anderem untersagt worden, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben, wie die Gammastrahlung in der Raumluft verringere sich, oder dass das Aquapol System geologische Störfelder signifikant dämpfen kann und dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen der Modergeruch verschwand und die Wände austrockneten und dass Aquapol Anwender besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden und dass diese Geräte dazu geeignet sind, Mauern von Gebäuden trocken zu legen. Nicht geworben werden darf ferner mit den Begriffen wie nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung,Umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerenteuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung, sowie Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen folgendes aus:

  • Mit den untersagten Werbeaussagen verstoße die Firma Aquapol gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
  • Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich sogenannten "Zauberkästchens" können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. Ein derartiger Nachweis ergäbe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin.
  • Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gäbe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten.

Im Prozeß ließ die Vertreiberin der "Zauberkästchen" selber einräumen, dass "zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar sei". Ferner musste die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei. Sofern sich der Feuchtigkeitsgehalt von Gebäuden verbessere, können derartige Ergebnisse nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse diesen Geräten zugeschrieben werden.

Die Firma Aquapol versuchte zu verhindern, dass unzufriedene Kunden eine Webseite mit dem Namen www.aquapol-unzufriedene.at betreiben. Das Oberlandesgericht Wien wies jedoch die Aquapol-Klage ab, und erlaubte den Betreibern ausdrücklich die Namensführung der Domain. [2]

Ähnliche Produkte zur "wundersamen" Mauertrockenlegung

  • Ein ähnliches Angebot ist im deutschsprachigen Raum unter den Handelnamen Aqualan (D), Aquabloc (AUT) und Aquaex (L,NL,B) erhältlich. Hier sollen hypothetische Skalarwellen die Mauern trocknen. Die Leistungsaufnahme aus dem Stromnetz soll dabei 4,5 W betragen.
  • Hydropol: Ein Gerät, das über sogenannte schwachfrequente Wellen Wände umpolen könne und dadurch Wasser nach außen abfließen lasse.
  • Dry-Tech

Weblinks


Quellennachweise