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Methylphenidat ist in der Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelistet und unterliegt einer gesonderten Verschreibungspflicht durch Ärzte.
 
Methylphenidat ist in der Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelistet und unterliegt einer gesonderten Verschreibungspflicht durch Ärzte.
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Der Deutschland-Verbrauch war im Jahre 2000 463 Kilo.
      
==wissenschaftlich bekannte unerwünschte Wirkungen / Nebenwirkungen==
 
==wissenschaftlich bekannte unerwünschte Wirkungen / Nebenwirkungen==
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