| | Dabei wurden für den selben Rechtsverstoß Menschen aus verschiedenen Klassen mit unterschiedlicher Strafzumessung und Bestrafung belegt. Im Gesetz über die Sühne für einen Getöteten wurde festgelegt: "''Die Menschen gehören unterschiedlichen Klassen an, deshalb ist der Wert ihres Lebens unterschiedlich''." Der Wert des Lebens der Hocharistokratie wie der Prinzen und der Großen Lebenden Buddhas wurde mit Gold nach ihrem Körpergewicht bemessen; der Wert von Frauen, Metzgern, Jägern und Schmieden, die zur untersten Unterschicht der unteren Klasse gehörten, entsprach dem Wert eines Strohseils. Die Strafbestimmungen bei Körperverletzung sahen vor: "''Verletzt ein Diener seinen Herrn, müssen ihm seine Hände oder Füße abgehackt werden; wenn ein Herr seinen Diener beim Prügeln verwundet hat, muss er ihn nur medizinisch behandeln lassen und braucht ihm keine Entschädigung zu zahlen''." Die damalige tibetische Lokalregierung sowie die großen Klöster hatten eigene Gerichte und Gefängnisse, die Gutsherren unterhielten auf ihren Gutsanwesen ebenfalls eigene Gefängnisse. Die Strafen waren unglaublich grausam, wie Ausstechen der Augen, Abschneiden der Ohren, Abhacken der Füße und Hände, Herausziehen der Sehnen oder Ertränken. | | Dabei wurden für den selben Rechtsverstoß Menschen aus verschiedenen Klassen mit unterschiedlicher Strafzumessung und Bestrafung belegt. Im Gesetz über die Sühne für einen Getöteten wurde festgelegt: "''Die Menschen gehören unterschiedlichen Klassen an, deshalb ist der Wert ihres Lebens unterschiedlich''." Der Wert des Lebens der Hocharistokratie wie der Prinzen und der Großen Lebenden Buddhas wurde mit Gold nach ihrem Körpergewicht bemessen; der Wert von Frauen, Metzgern, Jägern und Schmieden, die zur untersten Unterschicht der unteren Klasse gehörten, entsprach dem Wert eines Strohseils. Die Strafbestimmungen bei Körperverletzung sahen vor: "''Verletzt ein Diener seinen Herrn, müssen ihm seine Hände oder Füße abgehackt werden; wenn ein Herr seinen Diener beim Prügeln verwundet hat, muss er ihn nur medizinisch behandeln lassen und braucht ihm keine Entschädigung zu zahlen''." Die damalige tibetische Lokalregierung sowie die großen Klöster hatten eigene Gerichte und Gefängnisse, die Gutsherren unterhielten auf ihren Gutsanwesen ebenfalls eigene Gefängnisse. Die Strafen waren unglaublich grausam, wie Ausstechen der Augen, Abschneiden der Ohren, Abhacken der Füße und Hände, Herausziehen der Sehnen oder Ertränken. |
| | + | Tibetische Jungen wurden regulär ihren Eltern auf dem Lande genommen, in die Klöster gebracht und dort zu Mönchen ausgebildet. Einmal dort, waren sie für ihr Leben gebunden. Tashi-Tsering, ein Mönch, berichtet, dass es normal war, dass Bauernkinder in den Klöstern sexuell missbraucht wurden. Er selbst war ein Opfer wiederholter Vergewaltigungen beginnend im Alter von 9 Jahren. 14 Die klösterlichen Dömänen dienten auch zur Aushebung von Kindern zur lebenslangen Dienerschaft, Tänzern und Soldaten. |
| | + | Im alten Tibet gab es eine kleine Anzahl von Bauern, die eine Art freien Bauernstand darstellten sowie vielleicht 10000 Menschen, die die „Mittelklasse“ ausmachten, Familien von Kaufleuten, Inhaber kleiner Geschäfte und kleine Händler. Tausense andere waren Bettler. Es gab auch Sklaven, die normalerweise als Hausdiener gehalten wurden und keinerlei Lohn erhielten. Ihre Kinder wurden ebenfalls in die Sklaverei geboren<ref>Gelder and Gelder, The Timely Rain, 110.</ref>. |
| | + | Die Mehrzahl der ländlichen Bevölkerung waren Leibeigene. Sie wurden etwas besser behandelt als Sklaven, es gab für sie keinerlei Schulbildung und medizinische Versorgung. Sie hatten die lebenslange Verpflichtung, auf dem Land des Fürsten oder Klosters ohne Bezahlung zu arbeiten, die Häuser der Herren zu reparieren, ihre Waren zu transportieren und Feuerholz für sie zu sammeln. Sie mussten auch Tiere hüten und bei Bedarf transportieren<ref>Melvyn C. Goldstein, A History of Modern Tibet 1913-1951 (Berkeley: University of California Press, 1989), 5 and passim</ref>. Ihre Herren wiesen sie an, was angebaut werden sollte und welche Tiere gezüchtet werden sollten. Sie durften nicht ohne Zustimmung ihres Herrn oder Lamas heiraten. Sie konnten ohne weiteres von ihrem Familien getrennt werden, wenn ihr Besitzer sie zur Arbeit zu einem entfernten Ort schickte<ref>Anna Louise Strong, Tibetan Interviews (Peking: New World Press, 1959), 15, 19-21, 24</ref>. |