Das Element Lithium wird seit den 40er Jahren des 20. Jahrhundert in der wissenschaftlichen Medizin als verschreibungspflichtiges Arzneimittel bei einigen Indikationen eingesetzt. Als chemisches Element ist Lithium nicht patentierbar. Es handelt sich um eines von vielen Arzneimitteln ohne - oder mit abgelaufenen - Patentschutz und ist daher einer der Gegenbeweise zu [[Verschwörungstheorie]]n zu einer [[Angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin|angeblichen Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin]]. Die medizinische Anwendung von Lithium erfolgt ausschließlich in Form von Lithiumsalzen (z.B. Lithiumcarbonat oder Lithiumorotat) unter strenger ärztlicher Aufsicht. Es wird in der Psychiatrie zur Behandlung von bipolaren Störungen, Manie, schweren Depressionen und Cluster-Kopfschmerzen eingesetzt. Bei langjähriger Therapie sind Schädigungen der Nieren sowie Schild- und Nebenschilddrüsen möglich. | Das Element Lithium wird seit den 40er Jahren des 20. Jahrhundert in der wissenschaftlichen Medizin als verschreibungspflichtiges Arzneimittel bei einigen Indikationen eingesetzt. Als chemisches Element ist Lithium nicht patentierbar. Es handelt sich um eines von vielen Arzneimitteln ohne - oder mit abgelaufenen - Patentschutz und ist daher einer der Gegenbeweise zu [[Verschwörungstheorie]]n zu einer [[Angebliche Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin|angeblichen Unterdrückung nicht patentierbarer Wirkstoffe in der Medizin]]. Die medizinische Anwendung von Lithium erfolgt ausschließlich in Form von Lithiumsalzen (z.B. Lithiumcarbonat oder Lithiumorotat) unter strenger ärztlicher Aufsicht. Es wird in der Psychiatrie zur Behandlung von bipolaren Störungen, Manie, schweren Depressionen und Cluster-Kopfschmerzen eingesetzt. Bei langjähriger Therapie sind Schädigungen der Nieren sowie Schild- und Nebenschilddrüsen möglich. |