Berliner Tageszeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Wortmarke "Berliner Tageszeitung"==
 
==Wortmarke "Berliner Tageszeitung"==
"Berliner Tageszeitung" ist als Wortmarke geschützt worden.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306349957/DE</ref>
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"Berliner Tageszeitung" ist als Wortmarke unter der Registernummer 30634995 geschützt worden.<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/306349957/DE</ref> Anmeldetag war der 2. Juni 2006. Eingetragen wurde die Wortmarke am 8. Februar 2007 und diese wurde am 1. Juli 2016 verlängert. Inhaber der deutschsprachigen Wortmarke ist Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau. Als Vertreter wird der deutsche Rechtsanwalt Felix Damm aus Frankfurt am Main genannt.
  
 
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Version vom 3. Dezember 2018, 19:01 Uhr


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Berliner Tageszeitung (BTZ, Berliner Tageblatt) ist

Hinweis: Die "Berliner Tageszeitung" (BTZ, Berliner Tageblatt) ist nicht mit der Berliner "tageszeitung" (taz) und der "Berliner Zeitung" zu verwechseln.

Angaben im Impressum

Domaininhaber

Der Inhaber der domain berlinertageszeitung.de" ist:

Hjordis-L. Starosud, VGTRK, Rublevzskoe Chaussee 30, K2 121609 Moscow

Wortmarke "Berliner Tageszeitung"

"Berliner Tageszeitung" ist als Wortmarke unter der Registernummer 30634995 geschützt worden.[1] Anmeldetag war der 2. Juni 2006. Eingetragen wurde die Wortmarke am 8. Februar 2007 und diese wurde am 1. Juli 2016 verlängert. Inhaber der deutschsprachigen Wortmarke ist Starosud, Hjordis-Louise aus Moskau. Als Vertreter wird der deutsche Rechtsanwalt Felix Damm aus Frankfurt am Main genannt.

Quellennachweise