Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
809 Bytes hinzugefügt ,  12:06, 19. Dez. 2010
Zeile 38: Zeile 38:  
Nach der gegenwärtigen Rechtslage muss also erst ein Schaden eintreten – ein Schaden an Leib oder Leben des Patienten – und der Geschädigte oder ein Hinterbliebener Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich klagen, bevor die Methoden eines Heilpraktikers überprüfte werden können. An dieser Situation muss sich unbedingt etwas ändern.
 
Nach der gegenwärtigen Rechtslage muss also erst ein Schaden eintreten – ein Schaden an Leib oder Leben des Patienten – und der Geschädigte oder ein Hinterbliebener Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich klagen, bevor die Methoden eines Heilpraktikers überprüfte werden können. An dieser Situation muss sich unbedingt etwas ändern.
   −
Eine Überprüfung von Heilpraktikern im Rhein-Main Gebiet im Zeitraum 2004-2007 zeigte erhebliche Mängel im Bereich der Hygiene:
+
Eine Überprüfung von Heilpraktikern im Rhein-Main Gebiet im Zeitraum 2004-2007 zeigte erhebliche Mängel im Bereich der Hygiene<ref>U. Heudorf et al: ''Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den Überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007''. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57</ref>:
    
*79% der Heilpraktikerpraxen hatten bei Hygienekontrollen keinen Hygieneplan.
 
*79% der Heilpraktikerpraxen hatten bei Hygienekontrollen keinen Hygieneplan.
 
*49% hielten keinen Reinigungs- oder Desinfektionsplan vor.
 
*49% hielten keinen Reinigungs- oder Desinfektionsplan vor.
 
*60% der Praxen besaßen keine Desinfektionsspender.
 
*60% der Praxen besaßen keine Desinfektionsspender.
(aus U. Heudorf et al: Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den Überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57)
+
 
 +
Im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen in Frankfurt am Main
 +
wurden teilweise Geräte für die [[Colon-Hydro-Therapie]] vorgefunden, die ohne erkennbare Absicherung zum Trinkwassernetz angeschlossen waren.<ref>Umschau Gesundheitswesen 2004; 66: 770 – 774</ref> Geräte für die Colon-Hydro-Therapie müssen als Geräte der Klasse 5 nach EN 1717 über einen freien Auslauf angeschlossen sein. Bei dieser alternativmedizinischen Therapie wird dem in Rückenlage liegenden Patienten angewärmtes Wasser über einen Kunststoffschlauch in den Darm eingeleitet. Während der Colon-Hydro-Therapie massiert der Therapeut den Bauch des Patienten, um das einfließende Wasser im Darm zu verteilen. Über einen zweiten Schlauch wird das Wasser mit dem Darminhalt abgeleitet.
    
==Heilpraktiker und die Behandlung HIV-positiver Patienten==
 
==Heilpraktiker und die Behandlung HIV-positiver Patienten==
18.323

Bearbeitungen

Navigationsmenü