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==Das Eine-Million-Euro-Versprechen auf der Hans Weidenbusch Webseite==
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==Das Eine-Million-Euro-Versprechen von Hans Weidenbusch ==
 
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Die Widerlegung seiner Versuche war Weidenbusch 1&nbsp;Million Euro wert.<ref>Tobias Lill: ''Münchner Erfinder behauptet, Physik-Genie widerlegt zu haben - Eine Million Euro gegen Einstein'', Münchner Merkur, 10.&nbsp;März 2004</ref> Sein Ansatz, eine Million Euro für die Widerlegung eigener Behauptungen auszuloben, ist wirklich innovativ auf einem Gebiet, in dem meist auf eigene Bereicherung hingearbeitet wird. Falls er doch zu einer Zahlung verurteilt werde, würde ohnehin ein Buchverlag die Summe übernehmen.
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Die Widerlegung seiner Versuche war Weidenbusch 1&nbsp;Million Euro wert.<ref>Tobias Lill: ''Münchner Erfinder behauptet, Physik-Genie widerlegt zu haben - Eine Million Euro gegen Einstein'', Münchner Merkur, 10.&nbsp;März 2004</ref> Sein Ansatz, eine Million Euro für die Widerlegung eigener Behauptungen auszuloben, ist wirklich innovativ auf einem Gebiet, in dem meist auf eigene Bereicherung hingearbeitet wird. Falls er doch zu einer Zahlung verurteilt werde, würde ohnehin ein Buchverlag die Summe übernehmen. Natürlich ist prompt versucht worden, ihn zu widerlegen. Natürlich wollte er das nicht einsehen und erst recht nicht zahlen. Die Sache musste vor Gericht verhandelt werden.<ref>Aktenzeichen: 25&nbsp;U&nbsp;1611/08&nbsp;3&nbsp;O&nbsp;427/03 LG&nbsp;München&nbsp;I</ref> Herr Weidenbusch muss die Million nicht zahlen, weil die Beweisführung des Klägers nicht richtig war und aus formal juristischen Gründen. Dazu wurde ein Gutachten von Prof.&nbsp;Dr. Schenzle, Dekan der Physikalischen Fakultät der LMU München eingeholt. Schenzle lässt keinen Zweifel, dass er die Ausführungen des beklagten Weidenbusch für falsch hält, dass der Kläger diese Fehler aber nicht gefunden hat. Zitat:
Natürlich ist prompt versucht worden, ihn zu widerlegen. Natürlich wollte er das nicht einsehen und erst recht nicht zahlen. Die Sache musste vor Gericht verhandelt werden.<ref>Aktenzeichen: 25&nbsp;U&nbsp;1611/08&nbsp;3&nbsp;O&nbsp;427/03 LG&nbsp;München&nbsp;I</ref> Herr Weidenbusch muss die Million nicht zahlen, weil die Beweisführung des Klägers nicht richtig war und aus formal juristischen Gründen. Dazu wurde ein Gutachten von Prof.&nbsp;Dr. Schenzle, Dekan der Physikalischen Fakultät der LMU München eingeholt. Schenzle lässt keinen Zweifel, dass er die Ausführungen des beklagten Weidenbusch für falsch hält, dass der Kläger diese Fehler aber nicht gefunden hat. Zitat:
   
:"Ich habe mich bemüht, die Denkfehler des Beklagten bei der Voraussage der Bewegungsabläufe aufzuspüren und ausführlich qualitativ darzustellen; diese Denkfehler kann ich aus der Argumentation des Klägers an keiner Stelle entnehmen."
 
:"Ich habe mich bemüht, die Denkfehler des Beklagten bei der Voraussage der Bewegungsabläufe aufzuspüren und ausführlich qualitativ darzustellen; diese Denkfehler kann ich aus der Argumentation des Klägers an keiner Stelle entnehmen."
  
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