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Das deutsche Heilmittelwerbegesetz schränkt die Werbung für Ärzte und Kliniken ein. So ist es explizit verboten, mit Behauptungen zu eigenen Behandlungserfolgen zu werben. Von der Werbung Angesprochene haben in der Regel keine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt zu beurteilen und erlangen keine Informationen über mögliches Therapieversagen bei anderen Patienten. Daher nimmt der Gesetzgeber hier den Verbraucher vor entsprechender Werbung in Schutz. Es dürfen auch keine Bilder von angeblich Geheilten veröffentlicht werden. Eine beliebte Umgehungsmöglichkeit besteht jedoch darin, Journalisten oder Buchautoren zu bewegen, Artikel oder Bücher zu veröffentlichen, die Behandlungserfolge thematisieren, die jeweiligen Ärzte oder Kliniken zu nennen und dazu passende Bilder zu zeigen. Sehr beliebt sind auch Veröffentlichungen zu angeblich erfolgreich behandelten Prominenten und Sportlern. Eine entsprechende Werbepraxis war in der Vergangenheit zum Scharlataneriemittel [[Galavit]] zu beobachten. (Einzelheiten im Artikel [[Galavit]]). Andererseits ist dann ggf. eine weitere Werbung mit angeblich geheilten, aber verstorbenen Prominentem nicht mehr möglich (siehe z.B. den Fall [[Nikolaus_Klehr|Klausjürgen Wussow]])
 
Das deutsche Heilmittelwerbegesetz schränkt die Werbung für Ärzte und Kliniken ein. So ist es explizit verboten, mit Behauptungen zu eigenen Behandlungserfolgen zu werben. Von der Werbung Angesprochene haben in der Regel keine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt zu beurteilen und erlangen keine Informationen über mögliches Therapieversagen bei anderen Patienten. Daher nimmt der Gesetzgeber hier den Verbraucher vor entsprechender Werbung in Schutz. Es dürfen auch keine Bilder von angeblich Geheilten veröffentlicht werden. Eine beliebte Umgehungsmöglichkeit besteht jedoch darin, Journalisten oder Buchautoren zu bewegen, Artikel oder Bücher zu veröffentlichen, die Behandlungserfolge thematisieren, die jeweiligen Ärzte oder Kliniken zu nennen und dazu passende Bilder zu zeigen. Sehr beliebt sind auch Veröffentlichungen zu angeblich erfolgreich behandelten Prominenten und Sportlern. Eine entsprechende Werbepraxis war in der Vergangenheit zum Scharlataneriemittel [[Galavit]] zu beobachten. (Einzelheiten im Artikel [[Galavit]]). Andererseits ist dann ggf. eine weitere Werbung mit angeblich geheilten, aber verstorbenen Prominentem nicht mehr möglich (siehe z.B. den Fall [[Nikolaus_Klehr|Klausjürgen Wussow]])
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Auch die deutsche [[Hallwang Klinik]] betrieb im Internet Werbung für eigene Heilbehandlungen bei Krebs. So wurde auch im Falle einer bereits verstorbenen Patientin weiter Werbung für eigene Behandlungen verbreitet.
    
==Werke==
 
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