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Die Staatsanwaltschaft Valencia hatte im Juni 2026 ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Anlass waren Behauptungen von FHB und seinen Anwälten er könne den Kindesmissbrauch nicht begangen haben wegen einer Erektionsstörung ("schwere erektilen Dysfunktion") und weil er zum Tatzeitraum einen "Rippenbruch" erlitten habe. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin und Rechtswissenschaften (IML) in Valencia wurde verlesen. Beteiligt an der Untersuchung waren ein Urologe sowie ein Traumatoge. Sie hatten Frank-Jessie untersucht und kamen zum Ergebnis daß der Untersuchte keine Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung sexueller Beziehungen hatte oder weiterhin hat. Ein Rippenbruch konnte nicht nachgewiesen werden. Es wurde auch im Prozess auf auf das Video mit Klaus Glatzel (Okitalk, 17.10.22) Bezug genommen, welches die Rippenbruchtheorie in Frage stellt. Das Gutachten der Sachverständigen widerlegt beide Schutzbehauptungen.  Die durchgeführten Tests nach internationalem Standard ("Internationaler Index der erektilen Funktion") waren zum einen Untersuchungen des Hormonstatus, ein pharmakologischer und ein vaskulärer Funktionstest sowie eine Doppler - Ultraschalluntersuchung des Penis. Alle Befunde waren normal. Da es auch psychogene (also nicht somatische) Ursachen der Erektionsstörung gibt, wurden die Tests durch  medizinischen Fragebogen zur Selbsteinschätzung ergänzt. Das Gutachten sagt auch aus daß es keine neurologischen, psychologischen oder psychiatrischen Auffälligkeiten in der Vorgeschichte beim Angeklagten gab, die Hinweise zu einer Erektionsstörung geben. Ein psychiatrisches Gutachten, das 2011 für die Staatsanwaltschaft Augsburg gefertigt wurde, schloss damals eine bedeutsame psychopathologische oder organische Veränderung des Nervensystem aus. Es gibt auch keine Hinweise für eine medizinische oder psychologische Behandlung des Angeklagten in der Vergangenheit. Das Gutachten in Spanien kommt auch zum Ergebnis dass es keine klinischen Hinweise auf Rippenverletzungen gibt. Auch fanden die Gutachter keine Krankenakten zu einem oder mehreren Rippenbrüchen. Die Verteidigung wollte den Prozess in die Länge ziehen, was abgelehnt wurde. Sie forderte den Freispruch, unter Anrechnung der U-Haft, was ebenfalls abgelehnt wurde.
 
Die Staatsanwaltschaft Valencia hatte im Juni 2026 ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Anlass waren Behauptungen von FHB und seinen Anwälten er könne den Kindesmissbrauch nicht begangen haben wegen einer Erektionsstörung ("schwere erektilen Dysfunktion") und weil er zum Tatzeitraum einen "Rippenbruch" erlitten habe. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin und Rechtswissenschaften (IML) in Valencia wurde verlesen. Beteiligt an der Untersuchung waren ein Urologe sowie ein Traumatoge. Sie hatten Frank-Jessie untersucht und kamen zum Ergebnis daß der Untersuchte keine Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Ausübung sexueller Beziehungen hatte oder weiterhin hat. Ein Rippenbruch konnte nicht nachgewiesen werden. Es wurde auch im Prozess auf auf das Video mit Klaus Glatzel (Okitalk, 17.10.22) Bezug genommen, welches die Rippenbruchtheorie in Frage stellt. Das Gutachten der Sachverständigen widerlegt beide Schutzbehauptungen.  Die durchgeführten Tests nach internationalem Standard ("Internationaler Index der erektilen Funktion") waren zum einen Untersuchungen des Hormonstatus, ein pharmakologischer und ein vaskulärer Funktionstest sowie eine Doppler - Ultraschalluntersuchung des Penis. Alle Befunde waren normal. Da es auch psychogene (also nicht somatische) Ursachen der Erektionsstörung gibt, wurden die Tests durch  medizinischen Fragebogen zur Selbsteinschätzung ergänzt. Das Gutachten sagt auch aus daß es keine neurologischen, psychologischen oder psychiatrischen Auffälligkeiten in der Vorgeschichte beim Angeklagten gab, die Hinweise zu einer Erektionsstörung geben. Ein psychiatrisches Gutachten, das 2011 für die Staatsanwaltschaft Augsburg gefertigt wurde, schloss damals eine bedeutsame psychopathologische oder organische Veränderung des Nervensystem aus. Es gibt auch keine Hinweise für eine medizinische oder psychologische Behandlung des Angeklagten in der Vergangenheit. Das Gutachten in Spanien kommt auch zum Ergebnis dass es keine klinischen Hinweise auf Rippenverletzungen gibt. Auch fanden die Gutachter keine Krankenakten zu einem oder mehreren Rippenbrüchen. Die Verteidigung wollte den Prozess in die Länge ziehen, was abgelehnt wurde. Sie forderte den Freispruch, unter Anrechnung der U-Haft, was ebenfalls abgelehnt wurde.
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Büntert machte eine Aussage, wollte aber nur Frager seiner Anwälte beantworten. seine Schlussworte waren: ''"Ich bin unschuldig. Ich gehöre nicht zu diesen dreckigen Schweinen, die so etwas begehen."''<ref>https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=8409.15</ref>
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Büntert machte eine Aussage, wollte aber nur Fragen seiner Anwälte beantworten. seine Schlussworte waren: ''"Ich bin unschuldig. Ich gehöre nicht zu diesen dreckigen Schweinen, die so etwas begehen."''<ref>https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=8409.15</ref>
    
Im Mai 2022 bekam Büntert Besuch von [[Matthäus Westfal]] (alias AktivistMann). Er machte ein Videointerview mit Büntert für seinen eigenen Telegramkanal. Tatsächlich ist es eine Art Werbeflm für die Bemühungen von Büntert gutgläubige Eltern zu finden die ihm ihre Kinder quasi überlassen, und in seine Obhut zu geben. Westfal gibt dies selbst an:
 
Im Mai 2022 bekam Büntert Besuch von [[Matthäus Westfal]] (alias AktivistMann). Er machte ein Videointerview mit Büntert für seinen eigenen Telegramkanal. Tatsächlich ist es eine Art Werbeflm für die Bemühungen von Büntert gutgläubige Eltern zu finden die ihm ihre Kinder quasi überlassen, und in seine Obhut zu geben. Westfal gibt dies selbst an:
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