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| | Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München berichtet über Ermittlungen gegen Hans Weidenbusch wegen Betruges im Jahre 2015. Über die Angaben auf der Internethomepage der Weidenbusch-Firma und über persönliche Kontakte gewann der Beschuldigte zwischen Juni 2010 und November 2011 mehrere Investoren. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft floss das von den Geschädigten investierte Kapital auf die Bankkonten des Beschuldigten und wurde dort zum Ausgleich der Konten und zur Begleichung laufender Rechnungen, nicht aber für die Weiterentwicklung und erfolgreiche Vermarktung der Kapillar-Technologie verwendet. Die Staatsanwaltschaft erhob daher Anklage wegen fünf Fällen des vollendeten Betruges gegen den Beschuldigten. Nach gerichtlich veranlassten Nachermittlungen durch das Amtsgericht München erfolgte in der Verhandlung vom 25.01.2018 schließlich eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage in Höhe einer vierstelligen Summe, vom Beschuldigten zu bezahlen an einen Geschädigten.<ref>https://www.deutschlandfunkkultur.de/und-es-bewegt-sich-doch-der-traum-vom-perpetuum-mobile-lebt.media.fbc352bf75d3724c628b53001b83e5dd.pdf</ref> | | Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München berichtet über Ermittlungen gegen Hans Weidenbusch wegen Betruges im Jahre 2015. Über die Angaben auf der Internethomepage der Weidenbusch-Firma und über persönliche Kontakte gewann der Beschuldigte zwischen Juni 2010 und November 2011 mehrere Investoren. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft floss das von den Geschädigten investierte Kapital auf die Bankkonten des Beschuldigten und wurde dort zum Ausgleich der Konten und zur Begleichung laufender Rechnungen, nicht aber für die Weiterentwicklung und erfolgreiche Vermarktung der Kapillar-Technologie verwendet. Die Staatsanwaltschaft erhob daher Anklage wegen fünf Fällen des vollendeten Betruges gegen den Beschuldigten. Nach gerichtlich veranlassten Nachermittlungen durch das Amtsgericht München erfolgte in der Verhandlung vom 25.01.2018 schließlich eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage in Höhe einer vierstelligen Summe, vom Beschuldigten zu bezahlen an einen Geschädigten.<ref>https://www.deutschlandfunkkultur.de/und-es-bewegt-sich-doch-der-traum-vom-perpetuum-mobile-lebt.media.fbc352bf75d3724c628b53001b83e5dd.pdf</ref> |
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| − | | + | ==Der Eine-Million-Euro-Preis== |
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| − | Weidenbusch war der Meinung, den Impulserhaltungssatz der Physik experimentell in Auftriebsversuchen mit zwei Kapseln aus Überraschungseiern der Firma Ferrero widerlegt zu haben und glaubte fest daran, damit "die wohl größte wissenschaftliche Sensation seit Albert Einstein" erreicht zu haben. 2010 stellte er die Behauptung auf, ein [[Perpetuum Mobile]] der "fünften Art" erfunden zu haben. Ebenfalls seit 2010 trat er mit einer "Health World Capital Venture" (HWCV) in Erscheinung, für die er versuchte, mit hohen Renditeversprechen Anleger zu gewinnen. Mit Stand von 2023 gab Weidenbusch für seine HWCV eine Adresse in Zermatt (Schweiz) an.<ref>Hans Weidenbusch<br>Binna 14, 3920 Zermatt, Schweiz</ref> An dieser Adresse ist jedoch kein Unternehmen im Schweizer Handelsregister eingetragen, sondern nur ein Hotel "Appartment Chalet Casa Pia".
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| − | ==Kurzbiografie== | |
| − | Hans Weidenbusch wurde am 8. Januar 1965 in München geboren. 1983 wurde er mit 18 Jahren Vater eines Sohnes. Das Abitur legte er 1987 mit 22 Jahren mit der Note 4,0 ab.<ref>[[media:WbuschZeugnis.png|Abiturzeugnis Hans Weidenbusch, von ihm selbst verbreitet]]</ref> Später studierte er nach eigenen Angaben Mineralogie und Philosophie in München, von einem Abschluss ist jedoch nichts bekannt. Während des Studiums arbeitete er als Musiker. Hans Weidenbusch war der Bruder des Politikers Ernst Weidenbusch (CSU). Er starb am 29. April 2025.
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| − | ==Allgemeines==
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| − | [[image:Weidenbusch_rz.jpg|Artikel von Weidenbusch in der Zeitschrift [[Raum & Zeit]]<ref name="rz2004">[[media:RZ_dem_weltraum_so_nah.pdf|Hans Weidenbusch: Dem Weltraum so nah. raum&zeit 130/2004, 10-13]]</ref>|360px|thumb]]
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| − | Anstatt zu versuchen, die vermeintliche Sensation der Widerlegung der Impulserhaltung in wissenschaftlichen Zeitschriften bekannt zu geben, begnügte Weidenbusch sich damit, den "Quantensprung" der hüpfenden gelben Eier auf Diskussionsseiten des P.M. Magazins über seine "Health World Capital Venture" HWCV zu verbreiten (siehe [[#Health World Capital Venture (HWCV)|Abschnitt HWCV]] in diesem Artikel). Einen wissenschaftlichen Anstrich versuchte er sich durch die (inzwischen nur noch bei ''web.archive.org'' zu findende) Internetseite ''wissenschaft-frontal.de'' zu geben, in deren Impressum er auch aufgeführt war. Hier sollte dem Betrachter der Eindruck eines Peer-Review-Magazins gegeben werden.
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| − | Im Jahr 2004 war Weidenbusch derart von seiner vermeintlichen Widerlegung des Impulserhaltungssatzes überzeugt, dass er dem damaligen Ministerpräsidenten Stoiber und der bayerischen Kultusministerin Monika Hohlmeier gedroht haben soll, auf sie ein Kopfgeld auszusetzen. Er habe, so sagte er, mit seinem Ruhepunktbeschleuniger "Einstein, Newton und Heisenberg widerlegt". Wenn dies nicht anerkannt werde, breche das Kultusministerium die Verfassung. Die Polizei war alarmiert und durchsuchte zweimal Weidenbuschs Wohnung auf Waffen. Der Erfinder bestritt allerdings, ein Kopfgeld angedroht zu haben, und die zweite Durchsuchung wurde vom Verwaltungsgericht München für unrechtmäßig erklärt.<ref>[http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/allein-gegen-einstein-stoiber-polizei-224757.html ''Allein gegen Einstein, Stoiber und die Polizei'', Münchner Merkur, 14. Oktober 2004], [https://web.archive.org/web/20091205211234/http://www.merkur-online.de:80/lokales/nachrichten/allein-gegen-einstein-stoiber-polizei-224757.html (Archivversion)]</ref>
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| − | Weidenbusch verbreitet seine Vorstellungen unter diversen Identitäten (K. Baist, Holger Meyer, HolgerM, H. Meyer, Holger35, hansus, actio, Paintner, S. Voithjner, M. Severin, Peter Welber, S. Elber, Madame Curie usw.) in Internetforen und in Form von Internet-"Pressemitteilungen". Diese erhalten oft frei erfundene Behauptungen, die Richtigkeit seiner physikalischen Überlegungen sei von namhaften Professoren, Entwicklungsleitern großer Konzerne usw. bestätigt worden. Seine Behauptung, er habe ein funktionierendes [[Perpetuum Mobile]] 2. Art konstruiert, zeigt, dass er den Unterschied zwischen einem Perpetuum Mobile 1. und 2. Art nicht kennt und daher auch nicht bemerkt<ref>http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/183908,210.html</ref>, dass seine Idee gemäß der thermodynamischen Definition ein Perpetuum Mobile 1. Art wäre<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Perpetuum_Mobile</ref>.
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| − | Wissenschaftlich zu nennende und zitierfähige Veröffentlichungen in Fachzeitschriften gibt es von Weidenbusch nicht. Zweimal waren seine Erfindungen Gegenstand von Artikeln in der Esoterikzeitschrift [[Raum & Zeit]] des [[Ehlers Verlag]]s. Im Heft 130/2004 behauptete er: "Erfinder widerlegt uneingeschränkte Gültigkeit des Impulserhaltssatzes".<ref name="rz2004"/> Im Heft 166/2010 folgte ein Artikel des Autors Detlef Scholz mit dem Titel ''Energie aus dem "Nichts" - Hans Weidenbusch stellt ein Perpetuum mobile vor''.
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| − | Auf Kritik reagiert Weidenbusch ausfallend,<ref>http://www.scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2010/09/sommerratsel-gelost-das-perpetuum-immobile-des-hans-weidenbusch.php</ref> droht mit juristischen Schritten und hat auch verschiedentlich versucht, Skeptiker seiner Ideen zu verklagen. Mehrere Webseiten löschten, offenbar aufgrund solcher Drohungen, Artikel über ihn. So gelang es ihm im Februar 2014, beim Amtsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den TÜV Süd zu erwirken, die dem TÜV untersagte zu behaupten, ein Perpetuum Mobile gebe es nicht. Das Gericht nahm die einstweilige Verfügung allerdings im April 2014 zurück.<ref>Perpetuum mobile ist tot. Amtsgericht nimmt eine einstweilige Verfügung zurück und verhilft der Physik zu ihrem Recht. Märkische Allgemeine, 18. Juli 2014, Seite Brandenburg 2</ref> Weidenbuschs Diskussionsstil führt in Internetforen regelmäßig zu seiner Sperrung. Auch bei Wikipedia ist er unangenehm aufgefallen<ref>http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Impulserhaltungssatz/Archiv&oldid=26500791</ref> und wurde schließlich gesperrt.<ref>http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Logbuch&type=block&page=Benutzer%3AHolger35</ref>
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| − | Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München berichtet über Ermittlungen gegen Hans Weidenbusch wegen Betruges im Jahre 2015. Über die Angaben auf der Internethomepage der Weidenbusch-Firma und über persönliche Kontakte gewann der Beschuldigte zwischen Juni 2010 und November 2011 verschiedene Investoren. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft floss das von den Geschädigten investierte Kapital auf die Bankkonten des Beschuldigten und wurde dort zum Ausgleich der Konten und zur Begleichung laufender Rechnungen, nicht aber für die Weiterentwicklung und erfolgreiche Vermarktung der Kapillar-Technologie verwendet.<br>
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| − | Die Staatsanwaltschaft erhob daher Anklage wegen fünf Fällen des vollendeten Betruges gegen den Beschuldigten. Nach gerichtlich veranlassten Nachermittlungen durch das Amtsgericht München erfolgte in der Verhandlung vom 25.01.2018 schließlich eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage in Höhe einer vierstelligen Summe, vom Beschuldigten zu bezahlen an einen Geschädigten.<ref>https://www.deutschlandfunkkultur.de/und-es-bewegt-sich-doch-der-traum-vom-perpetuum-mobile-lebt.media.fbc352bf75d3724c628b53001b83e5dd.pdf</ref>
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| − | ==Das Eine-Million-Euro-Versprechen==
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| | [[image:hw1.jpg|Experiment 1|thumb]] | | [[image:hw1.jpg|Experiment 1|thumb]] |
| | [[image:hw2.jpg|Experiment 1|thumb]] | | [[image:hw2.jpg|Experiment 1|thumb]] |