Im November 2015 musste sich Schreier in München vor Gericht verantworten. Auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Persönlichkeitsverletzung hatte eine Mitarbeiterin des Münchner Jugendamtes geklagt, nachdem Schreier einen Artikel<ref>https://netzfrauen.org/2014/11/26/muenchner-behoerden-verweigern-zwei-maedchen-schutz-vor-genitalverstuemmelung-wir-gehen-das-risiko-ein/</ref> wörtlich von der Website der "TaskForce für effektiven Verhinderung weiblicher Genitalverstümmelung" übernommen hatte, in dem der volle Name der Mitarbeiterin genannt wurde. Unterschrieben war der Artikel mit "Netzfrau Ines Laufer", welche auch die Begründerin der genannten TaskForce ist.<ref>https://netzfrauen.org/2015/11/03/netzfrauen-von-einer-jugendamtsmitarbeiterin-auf-unterlassung-verklagt/</ref> Die Jugendamtsmitarbeiterin wurde daraufhin bedroht. In einem zweiten parallelen Verfahren wurde Ines Laufer wegen der selben Tatbestände verklagt. | Im November 2015 musste sich Schreier in München vor Gericht verantworten. Auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Persönlichkeitsverletzung hatte eine Mitarbeiterin des Münchner Jugendamtes geklagt, nachdem Schreier einen Artikel<ref>https://netzfrauen.org/2014/11/26/muenchner-behoerden-verweigern-zwei-maedchen-schutz-vor-genitalverstuemmelung-wir-gehen-das-risiko-ein/</ref> wörtlich von der Website der "TaskForce für effektiven Verhinderung weiblicher Genitalverstümmelung" übernommen hatte, in dem der volle Name der Mitarbeiterin genannt wurde. Unterschrieben war der Artikel mit "Netzfrau Ines Laufer", welche auch die Begründerin der genannten TaskForce ist.<ref>https://netzfrauen.org/2015/11/03/netzfrauen-von-einer-jugendamtsmitarbeiterin-auf-unterlassung-verklagt/</ref> Die Jugendamtsmitarbeiterin wurde daraufhin bedroht. In einem zweiten parallelen Verfahren wurde Ines Laufer wegen der selben Tatbestände verklagt. |