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Die Grundidee zum Polygraphen geht auf die Psychologen Carl Gustav Jung und Max Wertheimer zurück. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts veröffentlichten sie zwei unabhängige Arbeiten zur Nutzung physiopsychologischer Verfahren als Indikatoren für juristische Belange. Vittorio Benussi konstruierte im März/April 1913 an der Universität Graz einen Apparat, der die Atmungsphasen und den Puls registriert und an dem abgelesen werden kann, ob die Versuchsperson lügt - den ersten Polygraphen. Ein Polygraph wurde zum ersten Mal am 2. Februar 1935 in einem Experiment von Leonard Keeler getestet.
 
Die Grundidee zum Polygraphen geht auf die Psychologen Carl Gustav Jung und Max Wertheimer zurück. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts veröffentlichten sie zwei unabhängige Arbeiten zur Nutzung physiopsychologischer Verfahren als Indikatoren für juristische Belange. Vittorio Benussi konstruierte im März/April 1913 an der Universität Graz einen Apparat, der die Atmungsphasen und den Puls registriert und an dem abgelesen werden kann, ob die Versuchsperson lügt - den ersten Polygraphen. Ein Polygraph wurde zum ersten Mal am 2. Februar 1935 in einem Experiment von Leonard Keeler getestet.
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Seitdem haben sich Polygraphen in vielen Ländern verbreitet, das Hauptanwendungsgebiet war und sind jedoch wohl die USA, in denen mit der ''American Polygraph Organisation'' auch eine einflussreiche Organisation existiert. Die Anwendungsgebiete erstrecken sich von Bewerbungsgesprächen für eine Arbeitsstelle bis zum Verhör von Angeklagten. Auch der Geheimdienst CIA und die Bundespolizei FBI in den USA verwenden Polygraphen, um die Vertrauenswürdigkeit von aktuellen und potentiellen Mitarbeitern zu beurteilen.
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Seitdem haben sich Polygraphen in vielen Ländern verbreitet; das Hauptanwendungsgebiet war und sind jedoch wohl die USA, in denen mit der ''American Polygraph Organisation'' auch eine einflussreiche Organisation existiert. Die Anwendungsgebiete erstrecken sich von Bewerbungsgesprächen für eine Arbeitsstelle bis zum Verhör von Angeklagten. Auch der Geheimdienst CIA und die Bundespolizei FBI in den USA verwenden Polygraphen, um die Vertrauenswürdigkeit von aktuellen und potentiellen Mitarbeitern zu beurteilen.
    
Neben den Polygraphen wurden in jüngerer Zeit alternative Methoden zum Erkennen wahrer oder unwahrer Aussagen entwickelt. Darunter sind rein stimmenbasierte, die Änderungen in der Stimme als Indikator für Lügen verwenden und bei einem Telefongespräch eingesetzt werden können, sowie Infrarotkameras, mit denen die Durchblutung des Gesichts sichtbar gemacht und als Indikator verwendet wird.
 
Neben den Polygraphen wurden in jüngerer Zeit alternative Methoden zum Erkennen wahrer oder unwahrer Aussagen entwickelt. Darunter sind rein stimmenbasierte, die Änderungen in der Stimme als Indikator für Lügen verwenden und bei einem Telefongespräch eingesetzt werden können, sowie Infrarotkameras, mit denen die Durchblutung des Gesichts sichtbar gemacht und als Indikator verwendet wird.
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== Kritik an Lügendetektoren ==
 
== Kritik an Lügendetektoren ==
Angesichts der Tatsache, dass die Anerkennung von Lügendetektoren bei Unzuverlässigkeit großen Schaden anrichten kann, sind die Gegenstimmen zahlreich. Es wird angeführt, dass keine wissenschaftlich haltbaren Beweise für die Zuverlässigkeit existieren, dagegen aber viele Fälle von Fehleinschätzungen durch Lügendetektortests bekannt und die Tests demonstrierbar zu manipulieren sind. Mit seinem Urteil vom 16.02.1954 (1 StR 578/53, BGHSt 5, 332ff<ref>[http://datenbank.jurion.de/?d:dl=0ea22d92faeb42b2a199b6a9ed8340c1-cache-html&g:cmp=1&deepl=true BGHSt 5, 332]</ref>) verbietet der BGH den Einsatz von Lügendetektoren im Strafverfahren als auch bei den Vorermittlungen, selbst wenn der Angeklagte dem Einsatz zustimme. Der Test verletze die Menschenwürde, weil der Beschuldigte Beteiligter und nicht Gegenstand des Verfahrens sei. Die Wahrheit müsse vom Gericht ohne das Zutun des Beschuldigten aufgeklärt werden. Der Polygraph („Lügendetektor“) beeinträchtige den Willen des Beschuldigten und untergrabe die im § 136a StPO (Verbot der Misshandlung) garantierte Willensfreiheit. 1998 lehnte der Bundesgerichtshof den Polygraphen erneut als Beweismittel wegen mangelnder Verlässlichkeit der Ergebnisse ab.<ref>Der Bundesgerichtshof folgte in seiner Entscheidung den kritischen Gutachten. (Alle Gutachten und Urteil in: Praxis der Rechtspsychologie, 9 (Sonderheft Psychophysiologische Aussagenbeurteilung) 1999; [http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/BGH/strafrecht/luegende.html Pressemitteilung Bundesgerichtshof Nr. 96 vom 17. Dezember 1998].</ref>
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Angesichts der Tatsache, dass die Anerkennung von Lügendetektoren bei Unzuverlässigkeit großen Schaden anrichten kann, sind die Gegenstimmen zahlreich. Es wird angeführt, dass keine wissenschaftlich haltbaren Beweise für die Zuverlässigkeit existieren, dagegen aber viele Fälle von Fehleinschätzungen durch Lügendetektortests bekannt und die Tests demonstrierbar zu manipulieren sind. Mit seinem Urteil vom 16.02.1954 (1 StR 578/53, BGHSt 5, 332ff<ref>[http://datenbank.jurion.de/?d:dl=0ea22d92faeb42b2a199b6a9ed8340c1-cache-html&g:cmp=1&deepl=true BGHSt 5, 332]</ref>) verbietet der BGH den Einsatz von Lügendetektoren sowohl im Strafverfahren als auch bei den Vorermittlungen, selbst wenn der Angeklagte dem Einsatz zustimme. Der Test verletze die Menschenwürde, weil der Beschuldigte Beteiligter und nicht Gegenstand des Verfahrens sei. Die Wahrheit müsse vom Gericht ohne das Zutun des Beschuldigten aufgeklärt werden. Der Polygraph („Lügendetektor“) beeinträchtige den Willen des Beschuldigten und untergrabe die im § 136a StPO (Verbot der Misshandlung) garantierte Willensfreiheit. 1998 lehnte der Bundesgerichtshof den Polygraphen erneut als Beweismittel wegen mangelnder Verlässlichkeit der Ergebnisse ab.<ref>Der Bundesgerichtshof folgte in seiner Entscheidung den kritischen Gutachten. (Alle Gutachten und Urteil in: Praxis der Rechtspsychologie, 9 (Sonderheft Psychophysiologische Aussagenbeurteilung) 1999; [http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/BGH/strafrecht/luegende.html Pressemitteilung Bundesgerichtshof Nr. 96 vom 17. Dezember 1998].</ref>
    
Befremdlich ist aus heutiger Sicht auch die geradezu mechanistische Vorstellung vom „Innenleben“ des Menschen: Es wird unterstellt, dass ein bestimmter ''Input'' zu einem reproduzierbaren und bei allen Menschen vergleichbaren ''Output'' führe, sprich: eine Konfrontation mit bestimmten Fakten zu einem bestimmten Affekt. Eine willentliche Beeinflussung dieser Affekte wird so schon vor aller Erfahrung mit dem Gerät ausgeschlossen.
 
Befremdlich ist aus heutiger Sicht auch die geradezu mechanistische Vorstellung vom „Innenleben“ des Menschen: Es wird unterstellt, dass ein bestimmter ''Input'' zu einem reproduzierbaren und bei allen Menschen vergleichbaren ''Output'' führe, sprich: eine Konfrontation mit bestimmten Fakten zu einem bestimmten Affekt. Eine willentliche Beeinflussung dieser Affekte wird so schon vor aller Erfahrung mit dem Gerät ausgeschlossen.
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Ein erster wesentlicher Kritikpunkt bezieht sich auf die Theorie, die dem Einsatz der Technik zugrunde liegt, nämlich die Annahme, durch das technische Hilfsmittel eines Polygraphentests („Lügendetektors“) körperliche Reaktionen bei einer Befragung so festhalten und auswerten zu können, dass damit der Wahrheitsgehalt von Antworten „gemessen“ werden könne. Die gemessenenen Erregungsunterschiede sind jedoch grundsätzlich unspezifisch, d.h. es ist an der Erregungsveränderung selbst nicht abzulesen, ob sie durch Schuldbewusstsein, Stress beim Lügen oder etwa der Angst, fälschlich verdächtigt zu werden, ausgelöst wurde. 'Lügendetektoren' messen demnach keine Lügen, sondern lediglich Veränderungen der körperlichen Erregung, die auf Nervosität oder andere Emotionen zurückzuführen sind. Damit ist jemand, der auf eine Frage nicht gelassen reagiert, trotz wahrheitsgetreuer Antwort gefährdet, für einen Lügner gehalten zu werden. Emotionale Reaktionen eines unschuldig Verdächtigten auf eindringliche Beschuldigungen sind nicht überraschend, vor allem wenn der Befragte dem Opfer des Verbrechens nahe steht.
 
Ein erster wesentlicher Kritikpunkt bezieht sich auf die Theorie, die dem Einsatz der Technik zugrunde liegt, nämlich die Annahme, durch das technische Hilfsmittel eines Polygraphentests („Lügendetektors“) körperliche Reaktionen bei einer Befragung so festhalten und auswerten zu können, dass damit der Wahrheitsgehalt von Antworten „gemessen“ werden könne. Die gemessenenen Erregungsunterschiede sind jedoch grundsätzlich unspezifisch, d.h. es ist an der Erregungsveränderung selbst nicht abzulesen, ob sie durch Schuldbewusstsein, Stress beim Lügen oder etwa der Angst, fälschlich verdächtigt zu werden, ausgelöst wurde. 'Lügendetektoren' messen demnach keine Lügen, sondern lediglich Veränderungen der körperlichen Erregung, die auf Nervosität oder andere Emotionen zurückzuführen sind. Damit ist jemand, der auf eine Frage nicht gelassen reagiert, trotz wahrheitsgetreuer Antwort gefährdet, für einen Lügner gehalten zu werden. Emotionale Reaktionen eines unschuldig Verdächtigten auf eindringliche Beschuldigungen sind nicht überraschend, vor allem wenn der Befragte dem Opfer des Verbrechens nahe steht.
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Ein zweiter Kritikpunkt bezieht sich auf die empirische Evidenz, mit der die Trefferquoten des Polygraphen belegt werden sollen. Diese Belege stammen entweder aus dem Labor oder aus dem Feld; bei beiden Datenquellen sind gravierende methodische Probleme vorhanden. In Laborstudien ist es nahezu unmöglich, den Stress, den eine Person, wenn sie in einem echten Ermittlungsverfahren befragt wird, nachzubilden. Dies gilt insbesondere für die Erregung fälschlich Verdächtigter. Daher ist im Labor die Trennung von Lügnern und wahrheitsgemäss aussagenden Personen anhand der Erregung zwar häufig möglich, die Test-Situation ist aber nicht genügend wirklichkeitsnah. In Feldstudien wird als Kriterium für die tatsächliche Täterschaft (mit der das Polygraphen-Ergebnis in Beziehung gesetzt wird) das Geständnis des Verdächtigten verwendet. Dass ein Tatverdächtigter sich zu einem (möglicherweise sogar falschen) Geständnis entschließt, ist aber seinerseits nicht unabhängig von dem Polygraphen-Ergebnis. Damit ist das Geständnis kein geeignetes Vergleichs-Kriterium.
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Ein zweiter Kritikpunkt bezieht sich auf die empirische Evidenz, mit der die Trefferquoten des Polygraphen belegt werden sollen. Diese Belege stammen entweder aus dem Labor oder aus dem Feld; bei beiden Datenquellen sind gravierende methodische Probleme vorhanden. In Laborstudien ist es nahezu unmöglich, den Stress nachzubilden, den eine Person empfindet, wenn sie in einem echten Ermittlungsverfahren befragt wird. Dies gilt insbesondere für die Erregung fälschlich Verdächtigter. Daher ist im Labor die Trennung von Lügnern und wahrheitsgemäss aussagenden Personen anhand der Erregung zwar häufig möglich, die Test-Situation ist aber nicht genügend wirklichkeitsnah. In Feldstudien wird als Kriterium für die tatsächliche Täterschaft (mit der das Polygraphen-Ergebnis in Beziehung gesetzt wird) das Geständnis des Verdächtigten verwendet. Dass ein Tatverdächtigter sich zu einem (möglicherweise sogar falschen) Geständnis entschließt, ist aber seinerseits nicht unabhängig von dem Polygraphen-Ergebnis. Damit ist das Geständnis kein geeignetes Vergleichs-Kriterium.
    
=== Verzerrung durch Vorurteile ===
 
=== Verzerrung durch Vorurteile ===
 
Eine Eigenschaft der Lügendetektoren ist, dass sie keine exakten Zahlen oder dergleichen ausgeben. Die Ergebnisse hängen von der Interpretation durch den Untersucher ab, wobei dieselbe Aufzeichnung von verschiedenen Polygraphisten unterschiedlich ausgewertet werden kann. Damit sind Vorurteile nicht ausgeschlossen.
 
Eine Eigenschaft der Lügendetektoren ist, dass sie keine exakten Zahlen oder dergleichen ausgeben. Die Ergebnisse hängen von der Interpretation durch den Untersucher ab, wobei dieselbe Aufzeichnung von verschiedenen Polygraphisten unterschiedlich ausgewertet werden kann. Damit sind Vorurteile nicht ausgeschlossen.
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In der sogenannten ''Friendly-Polygraph-Examiner''-Hypothese wird eine Wechselwirkung zwischen Meßergebnis und der Haltung des Untersuchers angenommen, dergestalt, dass bei einem freundlich gesinnten Untersucher eher entlastende Ergebnisse erzielt würden, sei es, dass der Tatverdächtige weniger eine Entdeckung fürchtet und die meßbaren Eregungsdifferenzen dadurch geringer würden oder dass der Untersucher die Ergebnisse eher als entlastend wertet.<ref>Steller, M., & Dahle, K.-P. (1999) Wissenschaftliches Gutachten: Grundlagen, Methoden und Anwendungsprobleme psychophysiologischer Aussage- und Täterschaftsbeurteilung ("Polygraphie","Lügendetektion"). ''Praxis der Rechtspsychologie, 9 Sonderheft,'' (S.127-204) S.178-179 </ref>
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In der so genannten ''Friendly-Polygraph-Examiner''-Hypothese wird eine Wechselwirkung zwischen Messergebnis und der Haltung des Untersuchers dergestalt angenommen, dass bei einem freundlich gesinnten Untersucher eher entlastende Ergebnisse erzielt würden, sei es, dass der Tatverdächtige weniger eine Entdeckung fürchtet und die messbaren Erregungsdifferenzen dadurch geringer würden oder dass der Untersucher die Ergebnisse eher als entlastend wertet.<ref>Steller, M., & Dahle, K.-P. (1999) Wissenschaftliches Gutachten: Grundlagen, Methoden und Anwendungsprobleme psychophysiologischer Aussage- und Täterschaftsbeurteilung ("Polygraphie","Lügendetektion"). ''Praxis der Rechtspsychologie, 9 Sonderheft,'' (S.127-204) S.178-179 </ref>
    
Befürworter von „Lügendetektoren“ weisen darauf hin, dass Ergebnisse eines EKG-Geräts prinzipiell von ähnlicher Natur sind wie jene eines Polygraphen (eine auf Papier aufgezeichnete Kurve), aber bei einem EKG spreche man von einer wissenschaftlich haltbaren Methode. Der Unterschied zwischen Polygraph und EKG ist aber, dass die Grundlagen der EKG-Resultate restlos klar sind (elektrische Spannung der verschiedenen Herzmuskeln); und dass der gleiche Schaden am Herz auch zu den gleichen Ergebnissen führt. Diese fehlende Reproduzierbarkeit führt zu einem Interpretationsspielraum, welcher Vorurteile begünstigt.
 
Befürworter von „Lügendetektoren“ weisen darauf hin, dass Ergebnisse eines EKG-Geräts prinzipiell von ähnlicher Natur sind wie jene eines Polygraphen (eine auf Papier aufgezeichnete Kurve), aber bei einem EKG spreche man von einer wissenschaftlich haltbaren Methode. Der Unterschied zwischen Polygraph und EKG ist aber, dass die Grundlagen der EKG-Resultate restlos klar sind (elektrische Spannung der verschiedenen Herzmuskeln); und dass der gleiche Schaden am Herz auch zu den gleichen Ergebnissen führt. Diese fehlende Reproduzierbarkeit führt zu einem Interpretationsspielraum, welcher Vorurteile begünstigt.
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Mittels fMRT-Aufnahmen, die aktive Hirnareale sichtbar machen, wollen Firmen wie z. B. Cephos Trefferquoten von 90% erreicht haben.<ref>''[http://abcnews.go.com/Technology/wireStory?id=1553086 Brain Scans May Be Used As Lie Detectors]''. AP/ABC News, 28. Januar 2006</ref>
 
Mittels fMRT-Aufnahmen, die aktive Hirnareale sichtbar machen, wollen Firmen wie z. B. Cephos Trefferquoten von 90% erreicht haben.<ref>''[http://abcnews.go.com/Technology/wireStory?id=1553086 Brain Scans May Be Used As Lie Detectors]''. AP/ABC News, 28. Januar 2006</ref>
 
Die grundsätzliche Idee ist, dass Lügen ein komplexerer Vorgang ist, als die Wahrheit zu sagen; demzufolge sind dabei mehr bzw. andere Gehirnareale (Frontal- und Parietallappen) aktiv. Eine weitere Begründung lautet: die Lüge strengt das Gehirn mehr an als die Wahrheit und deshalb werden bestimmte Regionen stärker durchblutet.<ref>[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/1013/vermischtes/0048/ ''Rotes Gespinst in den Hirnwindungen - Eine kalifornische Firma hat einen Lügenscanner entwickelt'']. Berliner Zeitung vom 13./14. Oktober 2007</ref>
 
Die grundsätzliche Idee ist, dass Lügen ein komplexerer Vorgang ist, als die Wahrheit zu sagen; demzufolge sind dabei mehr bzw. andere Gehirnareale (Frontal- und Parietallappen) aktiv. Eine weitere Begründung lautet: die Lüge strengt das Gehirn mehr an als die Wahrheit und deshalb werden bestimmte Regionen stärker durchblutet.<ref>[http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/1013/vermischtes/0048/ ''Rotes Gespinst in den Hirnwindungen - Eine kalifornische Firma hat einen Lügenscanner entwickelt'']. Berliner Zeitung vom 13./14. Oktober 2007</ref>
Wenn der Proband sich allerdings schon vorher überlegt was er sagen wird und sich fest genug „einredet“ es sei wahr, dann wird beim Test die vorbereitete Antwort aus dem Gedächtnis (Temporallappen bzw.Hippocampus) abgefragt, und erscheint somit als wahr.
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Wenn der Proband sich allerdings schon vorher überlegt, was er sagen wird und sich fest genug „einredet“, es sei wahr, dann wird beim Test die vorbereitete Antwort aus dem Gedächtnis (Temporallappen bzw.Hippocampus) abgefragt und erscheint somit als wahr.
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==
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