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==Haltung der Krankenkassen in Deutschland==
 
==Haltung der Krankenkassen in Deutschland==
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse hatten sich im Jahr 2000 bereits für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke war damals offenbar die finanzielle Attraktivität junger, gesunder, "alternativmedizinisch" ausgerichteter Beitragszahler für diese Kassen. Der entscheidende Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte daraufhin am 16. Oktober 2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden eingruppiert und lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als 6 Monate bestehen, eine Ausnahme für Krankenkassen erlassen die Modellversuche durchführten.
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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse hatten sich bereits im Jahr 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke war damals offenbar die finanzielle Attraktivität junger, gesunder, "alternativmedizinisch" ausgerichteter Beitragszahler für diese Kassen. Der entscheidende Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gruppierte daraufhin am 16. Oktober 2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden ein und erließ lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als 6 Monate bestehen, eine Ausnahme für Krankenkassen, die Modellversuche durchführten.
    
Ab dem 1. Januar 2007, nach der Veröffentlichung der GERAC-Studien, zahlen nun alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunktur-Leistungen im Rahmen einer rein symptomatischen Schmerzbehandlung bei bestimmten Indikationen. Dazu gehören:
 
Ab dem 1. Januar 2007, nach der Veröffentlichung der GERAC-Studien, zahlen nun alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunktur-Leistungen im Rahmen einer rein symptomatischen Schmerzbehandlung bei bestimmten Indikationen. Dazu gehören:
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Abgelehnt wurden Akupunktur-Leistungen bei allen anderen von Akupunkteuren genannten Indikationen, wie beispielsweise Kopfschmerzen. Hier muss der Patient die Kosten selbst übernehmen.
 
Abgelehnt wurden Akupunktur-Leistungen bei allen anderen von Akupunkteuren genannten Indikationen, wie beispielsweise Kopfschmerzen. Hier muss der Patient die Kosten selbst übernehmen.
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Ob die deutschen Krankenkassen allerdings tatsächlich längerfristig von der Akupunktur profitieren werden, bleibt zweifelhaft. Die in der Schweiz vor einigen Jahren durchgeführte [[Helsana-Studie]] zeigt eher das Gegenteil. Patienten, die alternative Methoden ausprobieren, kosten nach dieser Studie eindeutig mehr und sind nicht gesünder als Patienten, die diese Methoden ablehnen.
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Ob die deutschen Krankenkassen allerdings tatsächlich längerfristig von der Akupunktur profitieren werden, bleibt zweifelhaft. Die in der Schweiz vor einigen Jahren durchgeführte [[Helsana-Studie]] zeigt eher das Gegenteil. Patienten, die alternative Methoden ausprobieren, kosten nach dieser Studie eindeutig mehr und sind nicht gesunder als Patienten, die diese Methoden ablehnen.
    
Siehe auch: [[Akupressur]]
 
Siehe auch: [[Akupressur]]
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