− | In England ist das Geistheilen relativ populär. In London sahen sich Geistheiler und Wahrsager im Mai 2008 veranlasst, vor dem Büro des Premierministers gegen ein neues Verbraucherschutzgesetz zu protestieren. Mit ihm sollen Verbraucher vor Betrug geschützt werden. Der seit 1951 in England geltende "Fraudulent Mediums Act", mit dem Schwindel durch Wahrsager, Geistheiler und Medien unterbunden werden soll, wurde am 26. Mai 2008 durch ein EU-Verbraucherschutz-Gesetz ersetzt. Unter dem bisherigen Gesetz mussten die Kläger den Beklagten betrügerische Absichten nachweisen, um erfolgreich ein Urteil zu erstreiten. Durch die neue EU-Richtlinie gegen "Unlautere Geschäftspraktiken" [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0029:DE:HTML (2005/29/EG)] sind es nun die Beschuldigten, die nachweisen müssen, dass sie nicht betrügen oder anfällige Kunden nötigen. Eine Vereinigung von englischen Geistheilern namens "Spiritual Workers' Association" (SWA) befürchtet nun erfolgreiche Klagen von Skeptikerorganisationen, Kirchen und Privatpersonen. Zudem erkenne der Versuch die "spirituelle Arbeit" dem Verbraucherschutz zu unterstellen, diese Tätigkeiten nicht als angebliche Religion an und degradiere sie stattdessen zu einem Konsumprodukt wie jedes andere auch. "Wenn ich jemand heile, möchte ich mich nicht gleichzeitig sagen müssen, dass ich selbst eigentlich nicht daran glaube, nur, um mich vor möglichen Schadensforderungen zu schützen", erklärt Carole McEntee-Taylor, die Mitbegründerin der SWA. | + | In England ist das Geistheilen relativ populär. In London sahen sich Geistheiler und Wahrsager im Mai 2008 veranlasst, vor dem Büro des Premierministers gegen ein neues Verbraucherschutzgesetz zu protestieren. Mit ihm sollen Verbraucher vor Betrug geschützt werden. Der seit 1951 in England geltende "Fraudulent Mediums Act", mit dem Schwindel durch Wahrsager, Geistheiler und Medien unterbunden werden soll, wurde am 26. Mai 2008 durch ein EU-Verbraucherschutz-Gesetz ersetzt. Unter dem bisherigen Gesetz mussten die Kläger den Beklagten betrügerische Absichten nachweisen, um erfolgreich ein Urteil zu erstreiten. Durch die neue EU-Richtlinie gegen "Unlautere Geschäftspraktiken" [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0029:DE:HTML (2005/29/EG)] sind es nun die Beschuldigten, die nachweisen müssen, dass sie nicht betrügen oder anfällige Kunden nötigen. Eine Vereinigung von englischen Geistheilern namens "Spiritual Workers' Association" (SWA) befürchtet nun erfolgreiche Klagen von Skeptikerorganisationen, Kirchen und Privatpersonen. Zudem erkenne der Versuch die "spirituelle Arbeit" dem Verbraucherschutz zu unterstellen, diese Tätigkeiten nicht als angebliche Religion an und degradiere sie stattdessen zu einem Konsumprodukt wie jedes andere auch. "Wenn ich jemand heile, möchte ich nicht gleichzeitig sagen müssen, dass ich selbst eigentlich nicht daran glaube, nur um mich vor möglichen Schadensforderungen zu schützen", erklärt Carole McEntee-Taylor, die Mitbegründerin der SWA. |