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Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.
 
Hinsichtlich der werblichen Herausstellung gesundheitlicher Zusatznutzen gilt ab Juli 2007 die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union. Diese schränkt die Möglichkeit der Werbung mit nicht belegten gesundheitlichen Wirkungen stark ein.
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Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln bedürfen der Zulassung nach der Health-Claims-Verodnung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern". <ref>http://www.bll.de/themen/health-claims/inkrafttreten-claims-verordnung/</ref> Für die Zulassund muss jede Gesundheitsverheißung wissenschaftlich belegt sein.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,723719,00.html</ref>
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Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln bedürfen der Zulassung nach der Health-Claims-Verodnung, ebenso Angaben über die Reduzierung von Krankheitsrisiken wie "Calcium kann das Osteoporoserisiko senken" und für Angaben "über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern". <ref>http://www.bll.de/themen/health-claims/inkrafttreten-claims-verordnung/</ref> Für die Zulassund muss jede Gesundheitsverheißung wissenschaftlich belegt sein.<ref name='Spiegel'>http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,723719,00.html</ref>
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Bei rund 80 Prozent der Werbebotschaften suchte die europäische Zulassungsbehörde European Food Safety Authority (EFSA) vergebens nach überzeugenden Belegen. Selbst die heilsame Wirkung mancher Vitamine und Mineralien lässt sich oft nicht zweifelsfrei nachweisen; die meisten Probiotika fielen bislang durchs Raster.<ref name='Spiegel'></ref>
    
Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.
 
Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig. Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt werden, greift die Novel-Nahrung-Verordnung vom 12. Mai 1997.
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