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*wegen Volksverhetzung zu drei Jahren auf Bewährung
 
*wegen Volksverhetzung zu drei Jahren auf Bewährung
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Am 26.&nbsp;Januar 2009 zog Götz seinen Einspruch gegen das Urteil des Amtsgerichts Anklam zurück.<ref>http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2750&Itemid=242</ref> Das Gericht hatte ihn zuvor zu 6&nbsp;Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Beweismittel diente beim Prozess Filmmaterial des NDR, das seine Aussagen belegt.
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Am 26.&nbsp;Januar 2009 zog Götz seinen Einspruch gegen das Urteil des Amtsgerichts Anklam zurück.<ref>http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=2522:dr-iwan-g%C3%B6tz-zieht-einspruch-zur%C3%BCck&Itemid=774</ref> Das Gericht hatte ihn zuvor zu 6&nbsp;Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Beweismittel diente beim Prozess Filmmaterial des NDR, das seine Aussagen belegt.
    
Die falschen Beschuldigungen und seine häufigen Verurteilungen führten zum Verdacht, dass die Prozessfähigkeit von Götz nicht gegeben sei, da er möglicherweise auf Grund ''schwerer seelischer Mängel oder Krankheiten'' verhandlungsunfähig sei. Götz musste sich daher mehrfach psychiatrisch untersuchen lassen, auch um weiterhin im Besitz einer Fahrerlaubnis bleiben zu können. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren gegen ihn wurde ebenfalls eingeleitet.
 
Die falschen Beschuldigungen und seine häufigen Verurteilungen führten zum Verdacht, dass die Prozessfähigkeit von Götz nicht gegeben sei, da er möglicherweise auf Grund ''schwerer seelischer Mängel oder Krankheiten'' verhandlungsunfähig sei. Götz musste sich daher mehrfach psychiatrisch untersuchen lassen, auch um weiterhin im Besitz einer Fahrerlaubnis bleiben zu können. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren gegen ihn wurde ebenfalls eingeleitet.
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