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Gelegentlich kann beobachtet werden, dass Heilpraktiker sich zumuten HIV-positive Patienten und sogar die als Folge dieser Infektion auftretenden Zustände und assoziierten Erkrankungen behandeln zu wollen – bis hin zur zielgerichteten Therapie von AIDS. In Elmshorn (Schleswig-Holstein) planten beispielsweise Ende der achtziger jahre sogar Heilpraktiker um einen Heilpraktiker und "Koordinator" eines ''Arbeitskreise für Systemische Aidstherapie'' Dr. jur. Willy Blumenschein und eine Abschreibungs-Investmentfirma (Wert Invest) eine Art "Spezialklinik für Aids-Kranke" aufzumachen, in der mit einer geheimen "Naturheilmittel"-Wundertherapie (''Carziviren'', siehe: [[Tumosteron]]) behandelt werden sollte. Zur rechtlichen Absicherung wollte man mit Ärzten zusammen arbeiten. Die Stadt Elmshorn lehnte jedoch das Projekt ab.<ref>DER SPIEGEL Heft 12/1987 [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522355.html Volltext]</ref>
 
Gelegentlich kann beobachtet werden, dass Heilpraktiker sich zumuten HIV-positive Patienten und sogar die als Folge dieser Infektion auftretenden Zustände und assoziierten Erkrankungen behandeln zu wollen – bis hin zur zielgerichteten Therapie von AIDS. In Elmshorn (Schleswig-Holstein) planten beispielsweise Ende der achtziger jahre sogar Heilpraktiker um einen Heilpraktiker und "Koordinator" eines ''Arbeitskreise für Systemische Aidstherapie'' Dr. jur. Willy Blumenschein und eine Abschreibungs-Investmentfirma (Wert Invest) eine Art "Spezialklinik für Aids-Kranke" aufzumachen, in der mit einer geheimen "Naturheilmittel"-Wundertherapie (''Carziviren'', siehe: [[Tumosteron]]) behandelt werden sollte. Zur rechtlichen Absicherung wollte man mit Ärzten zusammen arbeiten. Die Stadt Elmshorn lehnte jedoch das Projekt ab.<ref>DER SPIEGEL Heft 12/1987 [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522355.html Volltext]</ref>
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Heilpraktikern ist es jedoch ausdrücklich nicht erlaubt die HIV-Infektion selbst zu behandeln, die mit der HIV-Infektion assozierten Zustände und Folgekrankheuten zu behandeln oder Heilversprechen abzugeben, eine HIV-Infektion bzw AIDS heilen oder therapeutisch angehen zu können. Die Regelungen finden sich im [http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html Infektionsschutzgesetz] (IfSG, Paragraphen 7 und 24 IfSG).
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Heilpraktikern ist es jedoch ausdrücklich nicht erlaubt die HIV-Infektion selbst zu behandeln, die mit der HIV-Infektion assozierten Zustände und Folgekrankheuten zu behandeln oder Heilversprechen abzugeben, eine HIV-Infektion bzw AIDS heilen oder therapeutisch angehen zu können. Die Regelungen finden sich im [http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html Infektionsschutzgesetz] (IfSG, Paragraphen 7 und 24 IfSG). Auf Grund dieses Verbot verweigern auch Krankenkassen die Erstattung von HIV-Behandlungen durch Heilpraktiker. Verbotene Behandlungen sind gegebenenfalls geeignet, den gesamten Behandlungsvertrag mit dem Heilpraktiker als verbotenes Rechtsgeschäft gem § 134 BGB unwirksam zu machen.
    
Das gleiche gilt auch für weitere Krankheiten, insbesondere meldepflichtigen Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Erkrankungen.
 
Das gleiche gilt auch für weitere Krankheiten, insbesondere meldepflichtigen Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Erkrankungen.
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