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Ihr jüngstes Buch veröffentlichte Herman im Kopp-Verlag. Herman dazu: ..''Ich fühle mich in dieser Gesellschaft sehr wohl. Bei vielen heute sogenannten Verschwörungstheorien steckt mehr Wahrheit dahinter, als man es glaubt''.
 
Ihr jüngstes Buch veröffentlichte Herman im Kopp-Verlag. Herman dazu: ..''Ich fühle mich in dieser Gesellschaft sehr wohl. Bei vielen heute sogenannten Verschwörungstheorien steckt mehr Wahrheit dahinter, als man es glaubt''.
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==Eva Herman und die Medien==
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==Eva Herman, die Medien, Rezeption und Reaktionen==
 
Hermans's Werk "Das Eva-Prinzip" fand eine Replik im Buch "Eva, go home" von Désirée Nick (Nick: ''..Mädels, lasst Euch nicht verarschen, vor allem nicht von Eva Herman..'').<ref>Buch-Vorstellung in der Sendung "Brisant" (ARD) vom 18. Januar 2007</ref>
 
Hermans's Werk "Das Eva-Prinzip" fand eine Replik im Buch "Eva, go home" von Désirée Nick (Nick: ''..Mädels, lasst Euch nicht verarschen, vor allem nicht von Eva Herman..'').<ref>Buch-Vorstellung in der Sendung "Brisant" (ARD) vom 18. Januar 2007</ref>
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==Prozesse==
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Hermans Klage gegen die Kündigung des NDR wurde von den Arbeitsgerichten in zwei Instanzen aus formalen Gründen abgewiesen. Nach den Feststellungen der Gerichte war Herman beim NDR keine Arbeitnehmerin, sondern freie Mitarbeiterin.
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Nach einem von Herman erwirkten Gerichtsurteil darf die Deutsche Presse-Agentur dpa nicht mehr behaupten, sie habe gesagt, ''wenn man nicht über Familienwerte der Nazis reden dürfe, könne man auch nicht über die Autobahnen sprechen, die damals gebaut wurden''.
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Im Januar 2009 gewann Herman in erster Instanz vor dem Landgericht Köln zwei Prozesse im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen des Jahres 2007. Im ersten Verfahren verurteilte das Gericht die Bild-Zeitung für Franz Josef Wagners Titulierung Hermans als ''dumme Kuh'' zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die in einem anderen Bild-Artikel benutzte Überschrift ''Ist Eva Herman braun oder nur doof?'' wurde dagegen als zulässige Meinungsäußerung bewertet. Im zweiten Fall beurteilte das Gericht den Kommentar des Hamburger Abendblatts vom 7. September 2007 als Fehldeutung des Hermanzitats und verurteilte den Verlag daher zur Unterlassung der strittigen Formulierungen und zu 10.000 Euro Schmerzensgeld. In der Berufung vor dem OLG Köln erhöhte sich der Betrag auf 25.000 Euro.
    
==Zitate==
 
==Zitate==
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