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Eine gegen solche Äußerungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit gerichtete Unterlassungsklage von Mitgliedern der Osho-Sekte wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22. Mai 1990 abgewiesen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Mai 1991 zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 26. Juni 2002 (sog. Osho-Urteil), dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, dass die in den 1980er Jahren erfolgten Bezeichnungen als „Sekte“, „Jugendsekte“ und „Psychosekte“ vom Oberverwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht für unbedenklich gehalten worden seien<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020626_1bvr067091.html</ref><ref>http://www.telemedicus.info/urteile/Informationsrecht/Staatliche-Informations-und-OEffentlichkeitsarbeit/443-BVerfG-Az-1-BvR-67091-Osho.html</ref><ref>http://www.agpf.de/Bundesverfassungsgericht-1BvR670-91-Osho.htm</ref>.
 
Eine gegen solche Äußerungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit gerichtete Unterlassungsklage von Mitgliedern der Osho-Sekte wurde vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22. Mai 1990 abgewiesen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Mai 1991 zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 26. Juni 2002 (sog. Osho-Urteil), dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, dass die in den 1980er Jahren erfolgten Bezeichnungen als „Sekte“, „Jugendsekte“ und „Psychosekte“ vom Oberverwaltungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht für unbedenklich gehalten worden seien<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20020626_1bvr067091.html</ref><ref>http://www.telemedicus.info/urteile/Informationsrecht/Staatliche-Informations-und-OEffentlichkeitsarbeit/443-BVerfG-Az-1-BvR-67091-Osho.html</ref><ref>http://www.agpf.de/Bundesverfassungsgericht-1BvR670-91-Osho.htm</ref>.
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==gegenwärtige Aktivitäten==
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==gegenwärtige Aktivitäten der Sekte==
 
Oshos Methoden sind auch nach seinem Tod Vorbilder für viele Anbieter aus dem Psycho-Markt, wobei der Name des Gurus als Label bei der Bezeichnung diverser spiritueller Methoden auftaucht. Das Angebot reicht von Therapie- und Meditationsformen über alternative Heilweisen, musische Disziplinen, östliche Selbstverteidigungsmethoden bis hin zu esoterischen und magischen Praktiken.
 
Oshos Methoden sind auch nach seinem Tod Vorbilder für viele Anbieter aus dem Psycho-Markt, wobei der Name des Gurus als Label bei der Bezeichnung diverser spiritueller Methoden auftaucht. Das Angebot reicht von Therapie- und Meditationsformen über alternative Heilweisen, musische Disziplinen, östliche Selbstverteidigungsmethoden bis hin zu esoterischen und magischen Praktiken.
  
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