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In den USA ist die Akupunktur ebenfalls zu einem guten Geschäft geworden. Bereits 1993 meldete die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration), dass jährlich 0,5 Mrd. US-Dollar für Akupunktur-Maßnahmen ausgegeben würden, was 9-12 Mio. Therapiesitzungen entsprechen würde. Die WHO schätzt die Zahl der Akupunktur-Anbieter in den USA auf ca. 10.000, wobei nur etwa 3.000 Ärzte darunter sein dürften <ref>MMW: Die Amerikaner entdecken die Akupunktur. Münch Med Wschr, 139, Nr.47, 8 1997 </ref>. Auf Grund des Einflusses der Akupunktur-Lobby musste die FDA sogar eine Herabstufung der Akupunkturnadeln bereits im Jahre 1996 vornehmen. Ursprünglich waren sie als wirksamkeitsnachweis-pflichtige Class III-Devices eingestuft worden. Auf Druck der Szene wurden die Nadeln in lediglich anmeldungspflichtige Class II-Devices herabgestuft. So konnten die Hersteller nur noch eine preiswerte Voranmeldung ihrer Nadeln einreichen und dann mit dem Verkauf beginnen, ohne eine Wirksamkeit ihrer Nadeln nachweisen zu müssen. In Deutschland ist die Lage vergleichbar. Jedermann kann Akupunkturnadeln verkaufen, so lange deren Herstellung sicher und die Sterilität des Produktes erwiesen ist.
 
In den USA ist die Akupunktur ebenfalls zu einem guten Geschäft geworden. Bereits 1993 meldete die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration), dass jährlich 0,5 Mrd. US-Dollar für Akupunktur-Maßnahmen ausgegeben würden, was 9-12 Mio. Therapiesitzungen entsprechen würde. Die WHO schätzt die Zahl der Akupunktur-Anbieter in den USA auf ca. 10.000, wobei nur etwa 3.000 Ärzte darunter sein dürften <ref>MMW: Die Amerikaner entdecken die Akupunktur. Münch Med Wschr, 139, Nr.47, 8 1997 </ref>. Auf Grund des Einflusses der Akupunktur-Lobby musste die FDA sogar eine Herabstufung der Akupunkturnadeln bereits im Jahre 1996 vornehmen. Ursprünglich waren sie als wirksamkeitsnachweis-pflichtige Class III-Devices eingestuft worden. Auf Druck der Szene wurden die Nadeln in lediglich anmeldungspflichtige Class II-Devices herabgestuft. So konnten die Hersteller nur noch eine preiswerte Voranmeldung ihrer Nadeln einreichen und dann mit dem Verkauf beginnen, ohne eine Wirksamkeit ihrer Nadeln nachweisen zu müssen. In Deutschland ist die Lage vergleichbar. Jedermann kann Akupunkturnadeln verkaufen, so lange deren Herstellung sicher und die Sterilität des Produktes erwiesen ist.
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==Deutsche Krankenkassen helfen der Akupunktur aus taktischen Gründen==
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==Haltung der Krankenkassen im deutschsprachigen Raum==
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse haben sich im Jahre 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke dieser mit wenig Aussicht auf Erfolg ausgestatteten Marketingkampagne ist offenbar der Versuch, sich junge, gesunde, "alternativmedizinisch" ausgerichtete Beitragszahler zu sichern. In einem fragwürdigen Modellvorhaben, in dem seit Oktober 2000 die Ärzte, die Akupunktur betreiben, ihre Patienten mit Fragebögen hinsichtlich des Therapieerfolgs bewerten sollen, versuchen diese Kassen, einen Wirksamkeitsnachweis der Methode zu generieren. Dabei ist diese Studie methodisch miserabel geplant. Es findet kein Vergleich zu konventionellen Therapiemethoden statt, es wird keine Scheinbehandlung durchgeführt und es werden keine sauberen Indikationen der Patienten ermittelt. Es wird schlichtweg eine unsaubere definierte Reihe von Behandlungsindikationen in einen Topf geworfen mit dem Ziel, eine scheinbare Verbesserung der Leiden durch die Akupunktur zu beweisen.
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Ab dem 1. Januar 2007 zahlen alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunktur-Leistungen im Rahmen einer rein symptomatischen Schmerzbehandlung außschliesslich bei:
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*chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule
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*chronischen Schmerzen in den Knien (Gonarthrose)
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Abgelehnt wurden Akupunktur-Leistungen bei allen anderen von Akupunkteuren genannten Indikationen, wie beispielsweise Kopfschmerzen. Hier muß der Patient die Kosten selbst übernehmen.
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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse hatten sich im Jahre 2000 bereits für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke war damals offenbar der Versuch, sich junge, gesunde, "alternativmedizinisch" ausgerichtete Beitragszahler zu sichern. In einem fragwürdigen Modellvorhaben betrieben seit Oktober 2000 diese Kassen eine Fragebogenaktion bei Akupunkturpatienten, um einen Wirksamkeitsnachweis ohne Kontrolle durch Anwendung einer konventionellen Therapie oder Akupunkturscheinbehandliung in Händen zu haben.  
    
Offenbar versuchen einige Krankenkassen, der Akupunktur einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes dürften die Kassen jährlich 150-300 Mio. Euro für Akupunktur an Ärzte ausreichen. Dies sind 1,5 Promille aller Gesundheitskosten. Da die Methode bis heute keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis in den behaupteten Indikationsbereichen geliefert hat, versuchte das Bundesversicherungsamt, diesen Abstrom von dringend benötigen Finanzmitteln aus der GKV heraus zu unterbinden. Man scheiterte damit allerdings erstinstanzlich vor dem Sozialgericht in Lübeck (Az. S 8 KR 167/99 ER 2) und zwar aus rein formalen Gründen. Das Bundesversicherungsamt ist schlicht nicht zuständig für die Bewertung und Außerverkehrnahme von fragwürdigen Methoden. Lediglich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist hier weisungs- und entscheidungsbefugt. Allein dieser formale Grund schützte die Pfründe der Akupunkteure, die, ohne die fragwürdige Bezuschussung aus dem GKV-Sektor heraus, nicht lebensfähig wären, denn im Privatmedizinsektor wird nur ein kleiner Teil des 0,7 Mrd-Umsatzes der Akupunkturszene derzeit erwirtschaftet.
 
Offenbar versuchen einige Krankenkassen, der Akupunktur einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes dürften die Kassen jährlich 150-300 Mio. Euro für Akupunktur an Ärzte ausreichen. Dies sind 1,5 Promille aller Gesundheitskosten. Da die Methode bis heute keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis in den behaupteten Indikationsbereichen geliefert hat, versuchte das Bundesversicherungsamt, diesen Abstrom von dringend benötigen Finanzmitteln aus der GKV heraus zu unterbinden. Man scheiterte damit allerdings erstinstanzlich vor dem Sozialgericht in Lübeck (Az. S 8 KR 167/99 ER 2) und zwar aus rein formalen Gründen. Das Bundesversicherungsamt ist schlicht nicht zuständig für die Bewertung und Außerverkehrnahme von fragwürdigen Methoden. Lediglich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist hier weisungs- und entscheidungsbefugt. Allein dieser formale Grund schützte die Pfründe der Akupunkteure, die, ohne die fragwürdige Bezuschussung aus dem GKV-Sektor heraus, nicht lebensfähig wären, denn im Privatmedizinsektor wird nur ein kleiner Teil des 0,7 Mrd-Umsatzes der Akupunkturszene derzeit erwirtschaftet.
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