[[Datei:Kolloidales Lithium Klaus Faber.jpg|300px|thumb]]
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Anbieter von lithiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln und kolloidalem Lithium berufen sich in der Regel nicht direkt auf die medizinischen Anwendungen von Lithium als zugelassenes Arzneimittel. Sie behaupten, dass die entsprechenden Einschränkungen, Dosierungen und Gefahren von Lithiumeinnahmen auf ihre Produkte nicht zuträfen. Unterschiedlich sind auch die Angaben zu kolloidalem Lithium. So enthielten die Kolloide (Suspensionen) wahlweise Ionen‑, Nano‑, oder Mikro‑Partikel. Zur Konzentration werden für Laien verwirrende ppm-Angaben gemacht (parts per million), Zulassungen und Dosierungsleitlinien fehlen. Eine dazu geäusserte pauschale "Nebenwirkungsfreiheit" (oder ''„bei richtiger Anwendung nebenwirkungsfrei“'') ist irreführend.
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Anbieter von lithiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln und kolloidalem Lithium berufen sich in der Regel nicht direkt auf die medizinischen Anwendungen von Lithium als zugelassenes Arzneimittel. Sie behaupten, dass die entsprechenden Einschränkungen, Dosierungen und Gefahren von Lithiumeinnahmen auf ihre Produkte nicht zuträfen. Unterschiedlich sind auch die Angaben zu kolloidalem Lithium. So enthielten die Kolloide (Suspensionen) wahlweise Ionen‑, Nano‑, oder Mikro‑Partikel. Zur Konzentration werden für Laien verwirrende ppm-Angaben gemacht (parts per million). Auch Angaben wie:
sind für Laien nicht verständlich. Zulassungen und exakte Dosierungsleitlinien fehlen. Eine dazu geäusserte pauschale "Nebenwirkungsfreiheit" (oder ''„bei richtiger Anwendung nebenwirkungsfrei“'') ist irreführend.