| Zeile 1: |
Zeile 1: |
| − | Eine '''Hausgeburt''' ist eine Form der außerklinischen Geburt, die in einer Privatwohnung stattfindet. Die Geburten werden meist von einer Hebamme geleitet. Ärztliche Betreuung ist meist nicht vorhanden. Hausgeburten waren bis Anfang der 20. Jahrhunderts in allen Teilen der Welt die vorherrschende Geburtsart. Eine besondere Form der Hausgeburt ist die Alleingeburt, bei der nicht einmal eine Hebamme anwesend ist. Sollte das Kind jedoch unter der Geburt Schaden erleiden, den eine Hebamme hätte verhindern können, macht die Mutter sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung (§§ 222 und 229 StGB) schuldig.(<ref>http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005302307</ref> Auch eine Verurteilung wegen Totschlags (§212 StGB) ist möglich.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> | + | Eine '''Hausgeburt''' ist eine Form der außerklinischen Geburt, die in einer Privatwohnung stattfindet. Die Geburten werden meist von einer Hebamme geleitet. Ärztliche Betreuung ist meist nicht vorhanden. Hausgeburten waren bis Anfang der 20. Jahrhunderts in allen Teilen der Welt die vorherrschende Geburtsart. Eine besondere Form der Hausgeburt ist die Alleingeburt, bei der nicht einmal eine Hebamme anwesend ist. (siehe dazu [[Free Birth Society]] USA) Sollte das Kind jedoch unter der Geburt Schaden erleiden, den eine Hebamme hätte verhindern können, macht die Mutter sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung (§§ 222 und 229 StGB) schuldig.(<ref>http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005302307</ref> Auch eine Verurteilung wegen Totschlags (§212 StGB) ist möglich.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> |
| | | | |
| | ==Gründe== | | ==Gründe== |
| Zeile 25: |
Zeile 25: |
| | | | |
| | ==Juristische Bewertung== | | ==Juristische Bewertung== |
| − | Die Beihilfe bei der Durchführung einer Hausgeburt kann bei Komplikationen strafrechtliche Konsequenzen für die Hebamme haben. Im November 2013 verurteilte ein österreichisches Gericht eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7.200€. Obwohl der Mutter aufgrund eines bei ihrem ersten Kind vorgenommenen Kaiserschnittes von einer Hausgeburt abgeraten wurde, hatte die Hebamme sie in diesem Wunsch bestärkt. Als bei der Geburt Komplikationen auftraten, reagierte die Hebamme laut Gericht "Überstürzt und traf Fehlentscheidungen". Das Kind erstickte daraufhin während der Geburt.<ref>http://derstandard.at/1288660268838/Graz-Baby-starb-bei-Hausgeburt-Hebamme-verurteilt</ref> | + | Die Beihilfe bei der Durchführung einer Hausgeburt kann bei Komplikationen strafrechtliche Konsequenzen für die Hebamme haben. Im November 2013 verurteilte ein österreichisches Gericht eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7.200€. Obwohl der Mutter aufgrund eines bei ihrem ersten Kind vorgenommenen Kaiserschnittes von einer Hausgeburt abgeraten wurde, hatte die Hebamme sie in diesem Wunsch bestärkt. Als bei der Geburt Komplikationen auftraten, reagierte die Hebamme laut Gericht "überstürzt und traf Fehlentscheidungen". Das Kind erstickte daraufhin während der Geburt.<ref>http://derstandard.at/1288660268838/Graz-Baby-starb-bei-Hausgeburt-Hebamme-verurteilt</ref> |
| | | | |
| | Im Oktober 2014 würde die deutsche Hebamme Anna Rockel-Loehnhoff vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags zu 6 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Das Urteil wurde 2016 vom Bundesgerichthof bestätigt.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> Zusätzlich wurden die Zahlungen an die Eltern in fünfstelliger Höhe bestätigt. Bei mehreren von Rockel-Loehnhoff zuvor begleiteten Hausgeburten waren Kinder tot oder schwerstbehindert zur Welt gekommen. Die Schuld dafür wies sie jedesmal von sich. Medizinische Hilfe wurde dennoch nie in Anspruch genommen. Die Schuld am Tod des letzten Kindes versuchte sie den Eltern zuzuschieben, die sie angeblich zu einer Hausgeburt genötigt hätten. Die Komplikationen bei einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Beckenendlage Beckenendlage] bezeichnete sie als schulmedizinische Propaganda. <ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Der Bundesgerichtshof begründete die Bestätigung des Urteils unter anderem damit, dass die Verurteilte den Tod von Kindern durch ihre Fehlbehandlung billigend in Kauf nehme und als Schicksal bezeichne. (''"Den Inhalt ihrer Veröffentlichungen kann man teilweise so verstehen, dass ein - ihr natürlich grundsätzlich unerwünschter - Tod eines Kindes im Rahmen eines Geburtsvorgangs vor dem Hintergrund einer Einstellung, dass Tod und neues Leben zusammen gehören, und auch Geburt und Tod zusammen fallen können, als tragischer Ausgang im Einzelfall und als schicksalhaftes Geschehen im Rahmen eines natürlichen Vorgangs zu akzeptieren sei."''). | | Im Oktober 2014 würde die deutsche Hebamme Anna Rockel-Loehnhoff vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags zu 6 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Das Urteil wurde 2016 vom Bundesgerichthof bestätigt.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> Zusätzlich wurden die Zahlungen an die Eltern in fünfstelliger Höhe bestätigt. Bei mehreren von Rockel-Loehnhoff zuvor begleiteten Hausgeburten waren Kinder tot oder schwerstbehindert zur Welt gekommen. Die Schuld dafür wies sie jedesmal von sich. Medizinische Hilfe wurde dennoch nie in Anspruch genommen. Die Schuld am Tod des letzten Kindes versuchte sie den Eltern zuzuschieben, die sie angeblich zu einer Hausgeburt genötigt hätten. Die Komplikationen bei einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Beckenendlage Beckenendlage] bezeichnete sie als schulmedizinische Propaganda. <ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Der Bundesgerichtshof begründete die Bestätigung des Urteils unter anderem damit, dass die Verurteilte den Tod von Kindern durch ihre Fehlbehandlung billigend in Kauf nehme und als Schicksal bezeichne. (''"Den Inhalt ihrer Veröffentlichungen kann man teilweise so verstehen, dass ein - ihr natürlich grundsätzlich unerwünschter - Tod eines Kindes im Rahmen eines Geburtsvorgangs vor dem Hintergrund einer Einstellung, dass Tod und neues Leben zusammen gehören, und auch Geburt und Tod zusammen fallen können, als tragischer Ausgang im Einzelfall und als schicksalhaftes Geschehen im Rahmen eines natürlichen Vorgangs zu akzeptieren sei."''). |
| | | | |
| | Während des Prozesses demonstrierten 2014 Hebammmen und andere Unterstützer vor und im Gerichtsgebäude. Der Prozess wurde dabei als "Hexenprozess" und "Feldzug der Schulmedizin gegen das Recht der Frau auf die freie Wahl des Geburtsorts" bezeichnet und allgemein gegen die "Kriminalisierung der Hausgeburt" demonstriert.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Auch im Internet wurden seitens der Unterstützer Verschwörungstheorien über den Prozess verbreitet.<ref>https://www.nachrichtenspiegel.de/2014/11/15/moderne-hexenjagd-hebammenverfolgung-aktuell-und-der-kampf-gegen-die-frau-an-sich/</ref><ref>https://wirsindeins.org/2015/01/23/hebamme-anna-ein-feldzug-gegen-den-altesten-frauenberuf/</ref> | | Während des Prozesses demonstrierten 2014 Hebammmen und andere Unterstützer vor und im Gerichtsgebäude. Der Prozess wurde dabei als "Hexenprozess" und "Feldzug der Schulmedizin gegen das Recht der Frau auf die freie Wahl des Geburtsorts" bezeichnet und allgemein gegen die "Kriminalisierung der Hausgeburt" demonstriert.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Auch im Internet wurden seitens der Unterstützer Verschwörungstheorien über den Prozess verbreitet.<ref>https://www.nachrichtenspiegel.de/2014/11/15/moderne-hexenjagd-hebammenverfolgung-aktuell-und-der-kampf-gegen-die-frau-an-sich/</ref><ref>https://wirsindeins.org/2015/01/23/hebamme-anna-ein-feldzug-gegen-den-altesten-frauenberuf/</ref> |
| | + | ==Siehe auch== |
| | + | *[[Free Birth Society]] |
| | | | |
| | ==Weblinks== | | ==Weblinks== |
| Zeile 49: |
Zeile 51: |
| | | | |
| | [[category:Medizin]] | | [[category:Medizin]] |
| | + | [[category:Kinder]] |