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[[Datei:Compact Hoecke-Taler 2024.jpg|"Höcke Taler" von Compact (2024): ''Der Hoecke -Taler - Patriotisch und wertbeständig! #AfD #Remigration Unsere neue Silber-Medaille ehrt den Mann, der im Jahr 2024 die politische Wende möglich machen kann''|300px|thumb]]
 
[[Datei:Compact Hoecke-Taler 2024.jpg|"Höcke Taler" von Compact (2024): ''Der Hoecke -Taler - Patriotisch und wertbeständig! #AfD #Remigration Unsere neue Silber-Medaille ehrt den Mann, der im Jahr 2024 die politische Wende möglich machen kann''|300px|thumb]]
 
[[Datei:Compact Russischer Ueberfall auf Ukraine Maerz 2022 Putin-Rede.jpg|Bericht zur Zeit des [https://de.wikipedia.org/wiki/Russischer_%C3%9Cberfall_auf_die_Ukraine_2022 russischen Überfalls auf die Ukraine] (März 2022). Agressor Putin wird als Opfer dargestellt.|300px|thumb]]
 
[[Datei:Compact Russischer Ueberfall auf Ukraine Maerz 2022 Putin-Rede.jpg|Bericht zur Zeit des [https://de.wikipedia.org/wiki/Russischer_%C3%9Cberfall_auf_die_Ukraine_2022 russischen Überfalls auf die Ukraine] (März 2022). Agressor Putin wird als Opfer dargestellt.|300px|thumb]]
 
[[Datei:Thomas Roeper Compact 2022-07.jpg|Artikel des Kreml-Propagandisten [[Thomas Röper]] bei Compact im Juli 2022 (rote Markierung: Psiram)|300px|thumb]]
 
[[Datei:Thomas Roeper Compact 2022-07.jpg|Artikel des Kreml-Propagandisten [[Thomas Röper]] bei Compact im Juli 2022 (rote Markierung: Psiram)|300px|thumb]]
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[[Datei:Compact russische Botschaft August 2025.jpg|Mitteilung der russischen Botschaft bei Compact im August 2025|thumb|300px]]
 
[[image:Compact Beate Zschaepe.jpg|Aufruf zur Freilassung von Beate Zschäpe beim Compact-Magazin. Gegen Zschäpe ist wegen NSU-Mitgliedschaft und versuchten Mordes an Nachbarn nach Inbrandsetzung einer Wohnung angeklagt. Ihr droht eine lebenslange Haftstrafe. Die Anklage wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien auf ihrem Computer wurde eingestellt, da die dafür zu erwartende Strafe im Verhältnis zu den anderen vorgeworfenen Strafen „voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht“ fällt.|320px|thumb]]
 
[[image:Compact Beate Zschaepe.jpg|Aufruf zur Freilassung von Beate Zschäpe beim Compact-Magazin. Gegen Zschäpe ist wegen NSU-Mitgliedschaft und versuchten Mordes an Nachbarn nach Inbrandsetzung einer Wohnung angeklagt. Ihr droht eine lebenslange Haftstrafe. Die Anklage wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien auf ihrem Computer wurde eingestellt, da die dafür zu erwartende Strafe im Verhältnis zu den anderen vorgeworfenen Strafen „voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht“ fällt.|320px|thumb]]
 
[[image:Elsaesser NSU Prozess.jpg|Werbung für das Compact-Magazin durch [[Jürgen Elsässer]] vor dem Münchener Gerichtsgebäude des NSU-Prozesses am 6. Mai 2013 (Bild: [http://metaminimum.wordpress.com/2013/05/06/wunderliche-menschen-beim-nsu-prozess/ Metaminimum-Blog])|300px|thumb]]
 
[[image:Elsaesser NSU Prozess.jpg|Werbung für das Compact-Magazin durch [[Jürgen Elsässer]] vor dem Münchener Gerichtsgebäude des NSU-Prozesses am 6. Mai 2013 (Bild: [http://metaminimum.wordpress.com/2013/05/06/wunderliche-menschen-beim-nsu-prozess/ Metaminimum-Blog])|300px|thumb]]
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[[Datei:Compact Biowaffen USA Maerz 2022.jpg|Geraune über [[Fake-News zu einem Biowaffenprogramm von Ukraine und USA|Biowaffenforschung in der Ukraine]] zur Zeit des [https://de.wikipedia.org/wiki/Russischer_%C3%9Cberfall_auf_die_Ukraine_2022 russischen Überfalls auf die Ukraine] (März 2022)|300px|thumb]]
 
[[Datei:Compact Biowaffen USA Maerz 2022.jpg|Geraune über [[Fake-News zu einem Biowaffenprogramm von Ukraine und USA|Biowaffenforschung in der Ukraine]] zur Zeit des [https://de.wikipedia.org/wiki/Russischer_%C3%9Cberfall_auf_die_Ukraine_2022 russischen Überfalls auf die Ukraine] (März 2022)|300px|thumb]]
 
[[image:Compact Fake News 2018 12.jpg|Webauftritt Compact Online mit Motto "Mut zur Wahrheit": Verbreitung von fake news am 15.12.2018. Der angesprochene Täter in Nürnberg war kein Ausländer oder Muslim, sondern ein in Thüringen geborener Mann ("Daniel") aus Berlin|300px|thumb]]
 
[[image:Compact Fake News 2018 12.jpg|Webauftritt Compact Online mit Motto "Mut zur Wahrheit": Verbreitung von fake news am 15.12.2018. Der angesprochene Täter in Nürnberg war kein Ausländer oder Muslim, sondern ein in Thüringen geborener Mann ("Daniel") aus Berlin|300px|thumb]]
Das '''Compact-Magazin''' war bis zum Verbot im Juli 2024 eine monatlich erscheinende Zeitschrift der Compact-Magazin GmbH aus dem deutschen Werder.<ref>COMPACT-Magazin GmbH, Brandenburger Straße 36, 14542 Werder. Geschäftsführer: Kai Homilius, v.i.S.d.P. Jürgen Elsässer<br>Compact Magazin GmbH, Am Zernsee 9, D-14542 Werder</ref> Herausgeber ist [[Kai Homilius]] vom [[Kai Homilius Verlag]], der an derselben Adresse ansässig ist und auch die "COMPACT-Buchreihe" herausgibt. Chefredakteur ist [[Jürgen Elsässer]], Chef vom Dienst war Martin Müller-Mertens, inzwischen bei [[AUF1 TV]]. Redakteur und Online-Chef ist der ehemalige NPD-Sprecher im Landtag von Sachsen, Thorsten Thomsen aus Pirna, der das Pseudonym "Daniell Pföhringer" benutzt. Zu den Autoren zählen Jan von Flocken, Federico Bischoff, Paul Klemm und Helmut Röwer. Paul Klemm war verantwortlich für Compact TV und stammt aus der Identitären Bewegung. Angeblich soll Compact im Jahre 2020 20 Mitarbeiter haben.<ref>https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/keine-abgrenzung-nach-rechts-warum-compact-chef-juergen-elsaesser-die-querdenken-bewegung-mag/26138524.html</ref> Seit 2015 präsentiert sich Compact als Sprachrohr der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der islamfeindlichen Pegida-Bewegung. Titelblätter von Compact werden häufig bei Kundgebungen von Pegida als Plakat gezeigt. Eine Verbindung existiert zur Webseite rotefahne.eu des Berliner Publizisten Stephan Steins. Der genannte Chef vom Dienst Martin Müller-Mertens (RBI aktuell) war zuvor Chefredakteur der ursprünglich von der PDS-finanzierten linken Zeitschrift "Kalaschnikow"<ref>http://www.antisemitismus.net/antisemitismus/linke/texte/rot-braun.htm</ref> von Stefan Pribnow (geb. 1964). Aus Kalaschnikow entstand das Querfront-Medium "Weltexpress", was ebenfalls dem politischen Querfrontbereich zugeordnet werden kann und klassische rechte und auch antisemitische Inhalte verbreitet, sowie Agitation gegen Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavarius CoV-2. Es wird von Münzenberg Medien von Stefan Pribnow herausgegeben. Weltexpress täuscht in typischer Weise ein grosses Redaktionsteam vor, welches jedoch nicht zu existieren scheint.<ref>https://rechtemedieninfo.blogspot.com/2021/09/weltexpress-munzenberg-medien-stefan.html</ref> Moderatorin bei Compact ist Sophia Fuchs.
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Das '''Compact-Magazin''' ist eine zwischenzeitlich verbotene monatlich erscheinende Zeitschrift der Compact-Magazin GmbH aus dem deutschen Stössen, vormals Werder.<ref>COMPACT-Magazin GmbH, Gut Nöbeditz 1, D-06667 Stößen<br>vormals: Brandenburger Straße 36, 14542 Werder. Geschäftsführer: Kai Homilius, v.i.S.d.P. Jürgen Elsässer<br>Compact Magazin GmbH, Am Zernsee 9, D-14542 Werder</ref><ref>https://www.northdata.de/Compact-Magazin%20GmbH,%20St%C3%B6%C3%9Fen/Amtsgericht%20Stendal%20HRB%2034996</ref> Die Anschrift in Stössen entspricht einem Grundstück von Andre Poggenburg, dem ehemaligen Vorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt. Herausgeber ist [[Kai Homilius]] vom [[Kai Homilius Verlag]], der an vormaligen Adresse ansässig ist und auch die "COMPACT-Buchreihe" herausgibt. Chefredakteur ist [[Jürgen Elsässer]], Chef vom Dienst ist Martin Müller-Mertens, inzwischen bei [[AUF1 TV]]. Redakteur und Online-Chef ist der ehemalige NPD-Sprecher im Landtag von Sachsen, Thorsten Thomsen aus Pirna, der das Pseudonym "Daniell Pföhringer" benutzt. Zu den Autoren zählen Jan von Flocken, Federico Bischoff, Paul Klemm und Helmut Röwer. Paul Klemm war verantwortlich für Compact TV und stammt aus der Identitären Bewegung. 2023 nahm Klemm im Namen von „Compact“ an einer Veranstaltung des identitären Hausprojekts „Zentrum Chemnitz“ teil, welches von „Compact“ als „Zentrum für Gegenkultur“ beworben wird.
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Angeblich soll Compact im Jahre 2020 20 Mitarbeiter haben.<ref>https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/keine-abgrenzung-nach-rechts-warum-compact-chef-juergen-elsaesser-die-querdenken-bewegung-mag/26138524.html</ref> Seit 2015 präsentiert sich Compact als Sprachrohr der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der islamfeindlichen Pegida-Bewegung. Titelblätter von Compact werden häufig bei Kundgebungen von Pegida als Plakat gezeigt. Eine Verbindung existiert zur Webseite rotefahne.eu des Berliner Publizisten Stephan Steins. Der genannte Chef vom Dienst Martin Müller-Mertens (RBI aktuell) war zuvor Chefredakteur der ursprünglich von der PDS-finanzierten linken Zeitschrift "Kalaschnikow"<ref>http://www.antisemitismus.net/antisemitismus/linke/texte/rot-braun.htm</ref> von Stefan Pribnow (geb. 1964). Aus Kalaschnikow entstand das Querfront-Medium [[Weltexpress]], was ebenfalls dem politischen Querfrontbereich zugeordnet werden kann und klassische rechte und auch antisemitische Inhalte verbreitet, sowie Agitation gegen Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavarius CoV-2. Es wird von Münzenberg Medien von Stefan Pribnow herausgegeben. Weltexpress täuscht in typischer Weise ein grosses Redaktionsteam vor, welches jedoch nicht zu existieren scheint.<ref>https://rechtemedieninfo.blogspot.com/2021/09/weltexpress-munzenberg-medien-stefan.html</ref> Moderatorin bei Compact ist Sophia Fuchs.
    
Seit März 2020 wird das Compact Magazin vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Dies meldete die Wochenzeitschrift Der Spiegel am 12. März 2020.<ref>Jan Petter: "Compact" - Das Magazin, das jetzt auch der Verfassungsschutz liest, Der Spiegel, 12.3.2020</ref> Zur Begründung heisst es bei Der Spiegel:
 
Seit März 2020 wird das Compact Magazin vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Dies meldete die Wochenzeitschrift Der Spiegel am 12. März 2020.<ref>Jan Petter: "Compact" - Das Magazin, das jetzt auch der Verfassungsschutz liest, Der Spiegel, 12.3.2020</ref> Zur Begründung heisst es bei Der Spiegel:
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==Gründer==
 
==Gründer==
 
Ende 2010 wurde die COMPACT-Magazin GmbH von [[Jürgen Elsässer]], [[Kai Homilius]] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Abu_Bakr_Rieger Andreas Abu Bakr Rieger] (geb. als Andreas Rieger) gegründet, die das COMPACT-Magazin herausgibt.<ref>Amtsgericht Potsdam, Handelsregisterblatt HRB 24411 mit Gesellschafterliste</ref><ref>Aus Impressumeintrag volks-initiative.info (2012): ''COMPACT erscheint in der COMPACT-Magazin GmbH, Brandenburger Straße 36, 14542 Werder, Geschäftsführer: Kai Homilius, v.i.S.d.P. Jürgen Elsässer''</ref> Homilius war Geschäftsführer der GmbH. Rieger, Elsässer und Homilius hielten je ein Drittel der Anteile. Rieger schied nach einem Streit als Gesellschafter aus. Laut Handelsregister hält die „Nordheide Kontor GmbH“ ein Drittel der Compact-Anteile. Geschäftsführer dieses Unternehmens ist Jörgen-Arne Fischer-van Diepenbrock, Unternehmer aus dem Hamburger Umland. Im bürgerlichen Leben ist er Mitinhaber und Geschäftsführer des Unternehmens Jumbo-Fischer, das Nutzfahrzeugzubehör herstellt und vertreibt.<ref>http://www.wiwo.de/politik/deutschland/afd-zielgroesse-ist-weniger-der-profit-als-die-verbreitung-der-botschaft/13045664-3.html</ref> Kai Homilius hält gut 25% der Anteile (6348 € von 25500 €).
 
Ende 2010 wurde die COMPACT-Magazin GmbH von [[Jürgen Elsässer]], [[Kai Homilius]] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Abu_Bakr_Rieger Andreas Abu Bakr Rieger] (geb. als Andreas Rieger) gegründet, die das COMPACT-Magazin herausgibt.<ref>Amtsgericht Potsdam, Handelsregisterblatt HRB 24411 mit Gesellschafterliste</ref><ref>Aus Impressumeintrag volks-initiative.info (2012): ''COMPACT erscheint in der COMPACT-Magazin GmbH, Brandenburger Straße 36, 14542 Werder, Geschäftsführer: Kai Homilius, v.i.S.d.P. Jürgen Elsässer''</ref> Homilius war Geschäftsführer der GmbH. Rieger, Elsässer und Homilius hielten je ein Drittel der Anteile. Rieger schied nach einem Streit als Gesellschafter aus. Laut Handelsregister hält die „Nordheide Kontor GmbH“ ein Drittel der Compact-Anteile. Geschäftsführer dieses Unternehmens ist Jörgen-Arne Fischer-van Diepenbrock, Unternehmer aus dem Hamburger Umland. Im bürgerlichen Leben ist er Mitinhaber und Geschäftsführer des Unternehmens Jumbo-Fischer, das Nutzfahrzeugzubehör herstellt und vertreibt.<ref>http://www.wiwo.de/politik/deutschland/afd-zielgroesse-ist-weniger-der-profit-als-die-verbreitung-der-botschaft/13045664-3.html</ref> Kai Homilius hält gut 25% der Anteile (6348 € von 25500 €).
==Verbot Juli 2024==
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==Verbot Juli 2024 bis Juni 2025==
 
Am 16. Juli 2024 wurde das Compac Magazin von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten<ref>https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html</ref>, nachdem es bereits seit 2010 vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet worden war. Faeser verbot die "Compact-Magazin GmbH" und "Conspect Film GmbH", da sich diese Unternehmen gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes richten. Am 16. Juli 2024 fanden morgens Hausdurchsuchungen statt. 2016 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die rechtsextremistische Internetplattform "Altermedia Deutschland" verboten.
 
Am 16. Juli 2024 wurde das Compac Magazin von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten<ref>https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html</ref>, nachdem es bereits seit 2010 vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet worden war. Faeser verbot die "Compact-Magazin GmbH" und "Conspect Film GmbH", da sich diese Unternehmen gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes richten. Am 16. Juli 2024 fanden morgens Hausdurchsuchungen statt. 2016 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die rechtsextremistische Internetplattform "Altermedia Deutschland" verboten.
    
Nach dem Verbot und mehreren Hausdurchsuchungen ermittelt das Landeskriminalamt Sachsen auch gegen den 50-Jährigen Thorsten Thomsen aus Pirna. Thorsten Thomsen ist ehemaliger Sprecher der NPD-Fraktion, die von 2004 bis 2014 im sächsischen Landtag vertreten war. Thomsen nutzt für seine Tätigkeit bei Compact das Pseudonym Daniell Pföhringer. In seinem Autorenprofil bei "Compact" heißt es, er stamme aus Bayern und sei in Hamburg aufgewachsen. Dort habe er Politik, Soziologie und Kulturwissenschaften studiert. Seit 2017 arbeite er für "Compact". Seine Tätigkeit für die NPD Sachsen wird nicht erwähnt.
 
Nach dem Verbot und mehreren Hausdurchsuchungen ermittelt das Landeskriminalamt Sachsen auch gegen den 50-Jährigen Thorsten Thomsen aus Pirna. Thorsten Thomsen ist ehemaliger Sprecher der NPD-Fraktion, die von 2004 bis 2014 im sächsischen Landtag vertreten war. Thomsen nutzt für seine Tätigkeit bei Compact das Pseudonym Daniell Pföhringer. In seinem Autorenprofil bei "Compact" heißt es, er stamme aus Bayern und sei in Hamburg aufgewachsen. Dort habe er Politik, Soziologie und Kulturwissenschaften studiert. Seit 2017 arbeite er für "Compact". Seine Tätigkeit für die NPD Sachsen wird nicht erwähnt.
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Im Juni 2025 hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot wieder auf. Gegen das Verbot hatte "Compact" Klage eingereicht. Zentrales Argument des Gerichts ist, dass das Compact Magazin nicht vollumfänglich verfassungsfeindlich ist. Viele Haltungen seien hingegen klar verfassungsfeindlich.<ref>
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BVerwG: Beschluss vom 14.08.2024 - BVerwG 6 VR 1.24 Compact Verbot<br>
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Pressemitteilung Nr. 48/2025 vom 24.06.2025<br>
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Bundesverwaltungsgericht hebt COMPACT-Verbot auf<br>
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Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 5. Juni 2024 ausgesprochene Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und ihrer Teilorganisation, der CONSPECT FILM GmbH, ist rechtswidrig. Das erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es deshalb mit heute verkündetem Urteil aufgehoben.<br>
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Die Klägerin, die COMPACT-Magazin GmbH, gibt das monatlich erscheinende "COMPACT-Magazin für Souveränität" heraus und ist im Internet präsent. Neben einer eigenen Webseite mit einem Onlineshop veröffentlicht sie über ihren YouTube-Kanal in verschiedenen Rubriken fernsehähnliche Beiträge. Vor allem erscheint dort werktäglich eine Nachrichtensendung. Über die journalistische Tätigkeit hinaus organisiert die Klägerin Veranstaltungen und Kampagnen. Im Wahljahr 2024 tourte sie mit einer Bühne unter dem Slogan "Die blaue Welle rollt" durch verschiedene Bundesländer.<br>
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Mit der Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 stellte das BMI unter Berufung auf Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2, § 17 Nr. 1 Var. 1 VereinsG fest, dass die Klägerin und ihre Teilorganisation sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten, deshalb verboten würden und aufgelöst seien. Zur Begründung führte das BMI an, die Vereinigung lehne nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit die verfassungsmäßige Ordnung ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. Dies komme u. a. in zahlreichen Beiträgen des monatlich erscheinenden Magazins zum Ausdruck.<br>
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Der Senat hatte bereits mit Beschluss vom 14. August 2024 (BVerwG 6 VR 1.24 - Pressemitteilung 39/2024 ) dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen die Verfügung erhobenen Klage mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Im Hauptsacheverfahren hatte nunmehr auch die Klage Erfolg.<br>
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Entgegen der Auffassung der Klägerin ist das Vereinsgesetz anwendbar. Bedenken hieran ergeben sich weder aus der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in der die Klägerin organisiert ist, noch aus dem Umstand, dass es sich bei ihr um ein Presse- und Medienunternehmen handelt. Das Vereinsgesetz bezieht in § 17 Nr. 1 ausdrücklich Gesellschaften mit beschränkter Haftung als "Wirtschaftsvereinigungen" ein, wenn diese sich - worauf die Verbotsverfügung hier gestützt ist - gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Für den vereinsrechtlichen Zugriff auf eine als Presse- und Medienunternehmen organisierte Vereinigung mangelt es zudem nicht an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Vielmehr entspricht die Differenzierung zwischen der verbotenen Organisation als solcher und den von ihr herausgegebenen Presse- und Medienerzeugnissen der Abgrenzung zwischen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Vereinsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG) gegenüber der Landesgesetzgebungskompetenz für das Presse- und Medienrecht (Art. 70 Abs. 1 GG). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Vereinsrecht, die das von einem Kollektiv ausgehende spezifische Gefahrenpotential im Blick hat, ist "blind" für den von der jeweiligen Organisation verfolgten Zweck.<br>
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Die von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit von Meinung, Presse und Medien steht der Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Presse- und Medienunternehmen nicht entgegen. Der Bedeutung dieser grundrechtlichen Gewährleistungen ist vielmehr bei der Rechtsanwendung im Einzelfall Rechnung zu tragen. Mit einem auf Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 Abs. 1 VereinsG gestützten Vereinsverbot gegen ein Presse- und Medienunternehmen darf der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG nicht unterlaufen werden. Entgegen der klägerischen Rechtsauffassung ist weder das Verbot der Vorzensur (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) betroffen noch ist der dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Ausspruch einer Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG) ein gegenüber dem Vereinsverbot vorrangiges Instrument des präventiven Verfassungsschutzes.<br>
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Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf die Klägerin erweist sich schließlich auch mit Blick auf den Gesetzeszweck als gerechtfertigt. Denn bei der Klägerin, die uneingeschränkt den Schutz der grundrechtlichen Medienfreiheiten genießt, handelt es sich nicht nur um ein Presse- und Medienunternehmen. Vielmehr verfolgt der maßgebliche Personenzusammenschluss nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda, organisiert Veranstaltungen sowie Kampagnen und versteht sich als Teil einer Bewegung, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeitet.
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Der aus Jürgen Elsässer als Zentralfigur, seiner Ehefrau Dr. Stephanie Elsässer und mehreren Mitarbeitern bestehende Personenzusammenschluss ("Elsässer-Kreis") bildet einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG. Denn er ist auf Dauer angelegt, verfolgt mit der Herausgabe der Print- und Onlinemedien und seiner politischen Agenda einen gemeinsamen Zweck und hat sich der straffen Willensbildung des Erstgenannten unterworfen.<br>
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Die Vereinigung erfüllt jedoch nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung (Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 VereinsG). Dieser schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Die Menschenwürde ist egalitär; sie gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht. Dem Achtungsanspruch des Einzelnen als Person ist die Anerkennung als gleichberechtigtes Mitglied in der rechtlich verfassten Gemeinschaft immanent. Mit der Menschenwürde sind weder ein rechtlich abgewerteter Status noch demütigende Ungleichbehandlungen vereinbar. Dies gilt insbesondere, wenn derartige Ungleichbehandlungen gegen die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen.<br>
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Das ist bei dem sog. "Remigrationskonzept" der Fall, das ein Vordenker der Identitären Bewegung, Martin Sellner, entworfen hat. Diese Vorstellungen missachten - jedenfalls soweit sie zwischen deutschen Staatsangehörigen mit oder ohne Migrationshintergrund unterscheiden - das sowohl durch die Menschenwürde als auch das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit. Denn sie gehen von einer zu bewahrenden "ethnokulturellen Identität" aus und behandeln deshalb deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Staatsbürger zweiter Klasse. Diejenigen, "die sich nicht assimilieren können oder wollen", sollen zumindest durch Druck - insbesondere durch eine "Politik der De-Islamisierung" - zur "Remigration" in ihre Herkunftsländer bewegt werden.<br>
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Die Klägerin hat sich mit dem sog. "Remigrationskonzept" Sellners identifiziert. Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass sie Martin Sellner sowohl in ihren Print- als auch Online-Medien seit Jahren ohne jegliche Distanzierung einen breiten Raum einräumt. Zudem wird er bewundernd als "unser Held" bezeichnet und seine Strategie als "machbar" und "rechtsstaatlich" verharmlost. Die Zurechenbarkeit seiner Ideen wird dadurch bestätigt, dass bei einzelnen Akteuren völkische Vorstellungen aufscheinen. Ebenso wird dies durch den ideologischen Hintergrund des COMPACT-TV-Chefs mit seiner Nähe zur Identitären Bewegung gestützt. Ferner spricht dafür die Funktion eines Redakteurs und Autors als Pressesprecher der Partei "Die Heimat" (ehemals NPD). Deshalb belegen die das sog. "Remigrationskonzept" unterstützenden Fundstellen aus den COMPACT-Medien gemeinsame Vorstellungen des "Elsässer-Kreises". Es handelt sich nicht um lediglich vereinzelte Ausreißer. Die dazu in der mündlichen Verhandlung abgegebenen relativierenden und verharmlosenden Einlassungen der Klägerseite erweisen sich als bloß prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen.<br>
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Auch wenn die die Grundüberzeugung der Vereinigung zum Ausdruck bringenden Äußerungen als solche weder strafbar noch rechtswidrig sind, können sie als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen werden. Dieses Instrument des präventiven Verfassungsschutzes dient dazu, frühzeitig - und ohne strafbares Handeln abwarten zu müssen - tätig werden zu können. Deshalb setzt ein Vereinsverbot mit der Voraussetzung des Sichrichtens erst an der geplanten Umsetzung der durch die Meinungsfreiheit geschützten verfassungswidrigen Vorstellungen in kämpferisch-aggressiver Weise an; Art. 9 Abs. 2 GG ist kein Weltanschauungs- oder Gesinnungsverbot. Auch das Merkmal des Sichrichtens erfüllt die Klägerin angesichts ihrer politischen Agenda und des Ziels realweltlicher Umsetzung ihrer Vorstellungen im vorpolitischen Raum.
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Das Grundgesetz garantiert jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit. Es vertraut mit der Vereinigungsfreiheit grundsätzlich auf die freie gesellschaftliche Gruppenbildung und die Kraft des bürgerschaftlichen Engagements im freien und offenen politischen Diskurs. Deshalb ist ein Vereinsverbot mit Blick auf das das gesamte Staatshandeln steuernde Prinzip der Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen.
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In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung. Diese Überzeugung hat sich der Senat durch die Sichtung und Würdigung des umfangreichen Materials aus den COMPACT-Medien und weiteren seitens der Beklagten vorgelegten Unterlagen verschafft. Dabei war bei der Deutung von Äußerungen zum Schutz der der Klägerin zustehenden Meinungsfreiheit die Bandbreite möglicher Aussagegehalte zu berücksichtigen.
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Eine Vielzahl der von der Beklagten als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten. Dazu kommt, dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden ist.
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Darüber hinaus enthalten insbesondere die Printmedien der Klägerin auch eine Vielzahl von Veröffentlichungen abseits des hier im Fokus stehenden Migrationsthemas, so etwa zu Coronamaßnahmen und zum Ukrainekrieg. Die darin generell zum Ausdruck kommende polemisch zugespitzte Machtkritik sowie die von der Klägerin bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen genießen den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG und vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen.<br>
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Neben der verbotenen Vereinigung hatten auch die mitverbotene Teilorganisation sowie die in der Verfügung als Mitglieder bezeichneten Personen Klage erhoben, diese aber im Termin zur mündlichen Verhandlung zurückgenommen.<br>
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https://www.bverwg.de/pm/2025/48
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==Angaben zur Auflage==
 
==Angaben zur Auflage==
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Martin Sellner, einer der Köpfe der rechtsextremen „Identitären Bewegung Österreich“, tritt seit 2015 jährlich auf, zudem schreibt er regelmäßig für Compact die Kolumne „Sellners Revolution“.  
 
Martin Sellner, einer der Köpfe der rechtsextremen „Identitären Bewegung Österreich“, tritt seit 2015 jährlich auf, zudem schreibt er regelmäßig für Compact die Kolumne „Sellners Revolution“.  
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Die Nähe zur rechtspopulistischen Partei AfD zeigt sich beispielsweise in der Auswahl der Mitarbeiter. Für Compact TV ist Katrin Nolte als Moderatorin tätig, liiert mit Jan Nolte, Vorsitzender der Jungen Alternative Hessen. Des Weiteren sind Lisa Lehmann und die Brandenburger Grundschullehrerin "Anna Schneider" (Pseudonym, mit Perücke) als Moderatorinnen und Ansagerinnen für Compact TV tätig. Lehmann ist die Lebensgefährtin von André Poggenburg (AfD-Gruppierung „Der Flügel“) und stellvertretende Vorsitzende der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt. Sie ist auch die Tochter von Mario Lehmann, der AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt ist. Anna Schneider wurde vom Bildungsministerium aus dem Schuldienst entlassen. Sie ging gerichtlich dagegen vor, verlor aber den Prozess durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Frau „nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Die angehende Lehrerin hatte argumentiert, nichts über den rechtsextremen Hintergrund ihres Arbeitgebers gewusst zu haben. Aus dem umfangreichen Beschluss in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren wird jedoch konträr dazu deutlich, dass die Referendarin selber Sendungen mit rechtsextremen Inhalten moderierte. Das Gericht bejahte den Vorwurf der „arglistigen Täuschung“, weil sie mit falschem Namen und Perücke in den Sendungen aufgetreten war. Bei Compact TV ist auch Linn Kuppitz tätig, die sich auf Twitter als „Frontfrau“ der AfD-Landesliste Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl 2017 bezeichnet.
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Die Nähe zur rechtspopulistischen Partei AfD zeigt sich beispielsweise in der Auswahl der Mitarbeiter. Für Compact TV ist Katrin Nolte als Moderatorin tätig, liiert mit Jan Nolte, Vorsitzender der Jungen Alternative Hessen. Des Weiteren sind Lisa Lehmann und die Brandenburger Grundschullehrerin "Anna Schneider" (Pseudonym, mit Perücke) als Moderatorinnen und Ansagerinnen für Compact TV tätig. Lehmann ist die Lebensgefährtin von André Poggenburg (AfD-Gruppierung „Der Flügel“) und stellvertretende Vorsitzende der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt. Sie ist auch die Tochter von Mario Lehmann, der AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt ist. Anna Schneider wurde vom Bildungsministerium aus dem Schuldienst entlassen. Sie ging gerichtlich dagegen vor, verlor aber den Prozess durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Frau „nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue“ biete. Die angehende Lehrerin hatte argumentiert, nichts über den rechtsextremen Hintergrund ihres Arbeitgebers gewusst zu haben. Aus dem umfangreichen Beschluss in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren wird jedoch konträr dazu deutlich, dass die Referendarin selber Sendungen mit rechtsextremen Inhalten moderierte. Das Gericht bejahte den Vorwurf der „arglistigen Täuschung“, weil sie mit falschem Namen und Perücke in den Sendungen aufgetreten war. Bei Compact TV ist auch Linn Kuppitz tätig, die sich auf Twitter als „Frontfrau“ der AfD-Landesliste Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl 2017 bezeichnet.  
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Eine Kooperation gibt es mit Mario Nieswandt, Macher des Desinformationsfilms "Nur ein Piks - Im Schatten der Impfung". Im Film sind Menschen zu sehen, die reihenweise umfallen, epileptische Anfälle oder zuckend am Boden liegen. Suggeriert wird dies sei die Folge einer Coronaimpfung. Zu Wort kommen ausschliesslich Corona-Leugner, Vertreter der Querdenker-Kleinpartei [[Die Basis]] und der AfD als Experten zu Wort. (siehe dazu: [[Died Suddenly]])
    
2015 nahmen der Buchhändler Thalia und die Lebensmittelkette Edeka das Magazin Compact aus dem Sortiment, weil es rechtspopulistisch sei. Elsässer beklagte sich daraufhin über "Zensur".
 
2015 nahmen der Buchhändler Thalia und die Lebensmittelkette Edeka das Magazin Compact aus dem Sortiment, weil es rechtspopulistisch sei. Elsässer beklagte sich daraufhin über "Zensur".
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Verschwörungstheorien über Gutjahr wurden auch vom [[Kopp-Verlag]]-Autor [[Gerhard Wisnewski]] verbreitet, so in seinem Buch „Verheimlicht – vertuscht – vergessen 2017: Was 2016 nicht in der Zeitung stand". Gutjahr reagierte mit einer kritischen Amazon-Rezension dieses Buchs. Als die Rezension online war, rief Gutjahr auf Facebook dazu auf, dass seine Abonnenten und Freunde die Rezension als „hilfreich“ bewerten sollten. Daraufhin mobilisierte Compact gegen Gutjahr und warf ihm eine Zensurkampagne vor.<ref>https://netzpolitik.org/2018/richard-gutjahr-laesst-domain-von-rechtsradikalem-magazin-compact-pfaenden/</ref>
 
Verschwörungstheorien über Gutjahr wurden auch vom [[Kopp-Verlag]]-Autor [[Gerhard Wisnewski]] verbreitet, so in seinem Buch „Verheimlicht – vertuscht – vergessen 2017: Was 2016 nicht in der Zeitung stand". Gutjahr reagierte mit einer kritischen Amazon-Rezension dieses Buchs. Als die Rezension online war, rief Gutjahr auf Facebook dazu auf, dass seine Abonnenten und Freunde die Rezension als „hilfreich“ bewerten sollten. Daraufhin mobilisierte Compact gegen Gutjahr und warf ihm eine Zensurkampagne vor.<ref>https://netzpolitik.org/2018/richard-gutjahr-laesst-domain-von-rechtsradikalem-magazin-compact-pfaenden/</ref>
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==Galerie==
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==Bildbelege==
 
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Datei:Compact-Magazin Heldenmedallie Donald Trump.jpg|Compact-Heldenmedallie für Donald Trump (2024)
 
Datei:Compact-Magazin Heldenmedallie Donald Trump.jpg|Compact-Heldenmedallie für Donald Trump (2024)
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Datei:Sarah Wagenknecht Compact TV 2022.jpg|Sarah Wagenknecht, 2022
 
Datei:Sarah Wagenknecht Compact TV 2022.jpg|Sarah Wagenknecht, 2022
 
Datei:Martin Sellner Yuri Kofner.jpg|Martin Sellner und Yuri Kofner bei Compact Konferenz 2015
 
Datei:Martin Sellner Yuri Kofner.jpg|Martin Sellner und Yuri Kofner bei Compact Konferenz 2015
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Datei:Christian Lindner FDP Compact-Magazin 2025.jpg|Christian Lindner (FPD) im nicht angekündigten Interview mit dem Compact Magazin mit nicht markierten Mikrophonen(2025<ref>https://www.tagesspiegel.de/politik/interview-mit-rechtsextremem-magazin-wie-compact-sich-mit-zwei-ex-ministern-schmuckt-13117870.html</ref>)
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Datei:Jens Spahn CDU Compact-Magazin 2025.jpg|Jens Spahn (CDU) im nicht angekündigten Interview mit dem Compact Magazin und mit nicht markierten Mikrophonen (2025<ref>https://www.tagesspiegel.de/politik/interview-mit-rechtsextremem-magazin-wie-compact-sich-mit-zwei-ex-ministern-schmuckt-13117870.html</ref>)
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Datei:Juergen Elsaesser Donald Trump Compact Juni 2025.jpg|Elsässer und "Trump - Medaille" (Juni 2025)
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Datei:Juergen Elsaesser Donald Trump Medaille Compact Juni 2025.jpg
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Datei:Compact Paul Klemm Julia Kloeckner.jpg|Paul Klemm und Julia Klöckner (CDU) im August 2025. Laut Recherche von T-Online habe Klöckner Klemm nicht gekannt.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100874388/-compact-foto-mit-kloeckner-cdu-politikerin-fordert-sofortige-loeschung.html</ref>
 
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
* https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_(Magazin)
 
* https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_(Magazin)
*https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100451832/-compact-magazin-namen-der-mitarbeiter-ungeschwaerzt-veroeffentlicht.html
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* [https://taz.de/Verbotsverfuegung-gegen-Compact-Magazin/!6024670/ taz: Hass-Belege auf über 50 Seiten (Juli 2024)]
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* https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100451832/-compact-magazin-namen-der-mitarbeiter-ungeschwaerzt-veroeffentlicht.html
 
* https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/02/06/verkauf-stopp-rechtsextreme-magazin-compact/
 
* https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/02/06/verkauf-stopp-rechtsextreme-magazin-compact/
 
* https://gegneranalyse.de/fallstudie-2-compact
 
* https://gegneranalyse.de/fallstudie-2-compact
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