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Die [[Homöopathie|homöopathische]] '''Arzneimittelprüfung''' (AMP) ist die Austestung homöopathischer Mittel an als gesund angenommenen Probanden und Probandenkollektiven. Aus der Beobachtung an diesen Personen und den auftretenden ''Symptomen'' leiten Homöopathen das Einsatzprofil homöopathischer Mittel ab. Die Beobachtungen werden in eigenen Vezeichnissen notiert die als Arzneimittellehren bezeichnet werden. Auf diese Arzneimittellehren stützt man sich dann in Folge bei der Mittelfindung. Einzelnen homöopathischen Mitteln wird ein sogenanntes ''Arzneimittelbild'' zugeordnet.
 
Die [[Homöopathie|homöopathische]] '''Arzneimittelprüfung''' (AMP) ist die Austestung homöopathischer Mittel an als gesund angenommenen Probanden und Probandenkollektiven. Aus der Beobachtung an diesen Personen und den auftretenden ''Symptomen'' leiten Homöopathen das Einsatzprofil homöopathischer Mittel ab. Die Beobachtungen werden in eigenen Vezeichnissen notiert die als Arzneimittellehren bezeichnet werden. Auf diese Arzneimittellehren stützt man sich dann in Folge bei der Mittelfindung. Einzelnen homöopathischen Mitteln wird ein sogenanntes ''Arzneimittelbild'' zugeordnet.
Neben den Arzneimittellehren (auch ''(Materiae medicae) '' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen ''Repertorien'', die nach Symptomen sortiert sind.
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Neben den Arzneimittellehren (auch ''Materiae medicae '' genannt) von [[Samuel Hahnemann]] sind diejenigen der Homöopathen Hering, Kent, Starke und Metzger berühmt geworden. Kent und Boenninghausen verfassten eine Art Inhaltsverzeichnis zu den Arzneimittellehren, die sogenannten homöopathischen ''Repertorien'', die nach Symptomen sortiert sind.
    
Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß dem Arzneimittelgesetz zu vergleichen. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel hervorgerufen werden können.
 
Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß dem Arzneimittelgesetz zu vergleichen. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome, Träume oder Sinneseindrücke durch ein homöopathisches Mittel hervorgerufen werden können.
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