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In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre.
 
In der Homöopathie existiert jedoch keine einheitliche Regel oder Vorschrift wie die homöopathische Arzneimittelprüfung durchzuführen wäre.
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Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker [[Potenzieren|Verdünnung]] ausprobiert und die beobachteten oder berichteten bzw geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei nicht das Mittel auf verblindete Weise mit einem [[Placebo]]mittel verglichen, auch fehlt in der Regel eine valide Randomisierung.
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Prinzipiell wird an einem gesunden Probanden (auch im Selbstversuch) oder einem Probandenkollektiv das Mittel in starker [[Potenzierung|Verdünnung]] ausprobiert und die beobachteten oder berichteten bzw geträumten Symptome notiert. In der Regel wird dabei nicht das Mittel auf verblindete Weise mit einem [[Placebo]]mittel verglichen, auch fehlt in der Regel eine valide Randomisierung.
    
==Traumprüfung und Meditationsprüfung==
 
==Traumprüfung und Meditationsprüfung==
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