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==Behauptete gesundheitlich relevante Effekte==
 
==Behauptete gesundheitlich relevante Effekte==
In der Werbung zu den Healy-Geräten bleibt man in der Werbung sehr vorsichtig, da es sich bei diesem Wellness-Zapper lediglich um ein Medizinprodukt Klasse II A handelt. Die Art der Webeversprechen für diese Produktklasse sind im jeweiligen nationalen Heilmittelwerbegesetz geregelt. Werbeaussagen können daher von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland gilt beispielsweise, dass es bei Medizinprodukten im Gegensatz zu Arzneimitteln um Instrumente, Apparate und Vorrichtungen geht, die nicht pharmakologisch oder immunologisch (und somit nicht wie Arzneimittel) wirken und eingesetzt werden. Zudem differenziert das HWG zwischen Werbung in Fachkreisen (wie beispielsweise Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten) und Werbung, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit (Verbraucher) richtet. Verboten ist insbesondere die Irreführung. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Risiken oder Nebenwirkungen verschwiegen werden oder anderweitige Angaben über vorherige Erfolge des Herstellers oder der Mittel gemacht werden, die nicht der Wahrheit entsprechen.<ref>https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Abgrenzung-und-Klassifizierung/_node.html</ref>
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In der Werbung zu den Healy-Geräten bleibt man in der Werbung sehr vorsichtig, da es sich bei diesem Wellness-Zapper lediglich um ein Medizinprodukt Klasse II A handelt. Die Art der Webeversprechen für diese Produktklasse sind im jeweiligen nationalen Heilmittelwerbegesetz geregelt. Werbeaussagen können daher von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland gilt beispielsweise, dass es bei Medizinprodukten im Gegensatz zu Arzneimitteln um Instrumente, Apparate und Vorrichtungen geht, die nicht pharmakologisch oder immunologisch (und somit nicht wie Arzneimittel) wirken und eingesetzt werden. Zudem differenziert das HWG zwischen Werbung in Fachkreisen (wie beispielsweise Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten) und Werbung, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit (Verbraucher) richtet. Verboten ist insbesondere die Irreführung. Unzulässig ist insbesondere, Medizinprodukten in der Werbung therapeutische Wirkungen zuzusprechen, die sie nicht haben, oder unwahre Angaben über die Beschaffenheit von Medizinprodukten zu machen. Nicht zulässig ist auch die Werbung mit Gutachten oder Zeugnissen, die unwissenschaftlich sind oder ungenau zitiert sind. Gemäß § 11 HWG darf außerhalb von Fachkreisen, also gegenüber Endkäufern, für Medizinprodukte nur eingeschränkt Werbung gemacht werden.<ref>https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Abgrenzung-und-Klassifizierung/_node.html</ref>
    
In der belgischen Werbung heisst es  ''"
 
In der belgischen Werbung heisst es  ''"
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Die über die Elektroden verabreichten Mikroströme sollen eine erhöhte ATP-Produktion, eine Proteinsynthese und die Erhöhung des Spannungspotentials zur Folge haben. Daraus ergebe sich, dass der Kunde alkalischer werde (als pH-Wert-Erhöhung), was positiv zu sehen sei. (siehe dazu Artikel [[Übersäuerung]]) Angedeutet wird (in Zeiten der Coronapandemie 2022) eine Wirkung auf Viren, denn es heisst: ''"Die meisten Viren und alle physiologischen Prozesse im Körper sind pH-empfindlich."''
 
Die über die Elektroden verabreichten Mikroströme sollen eine erhöhte ATP-Produktion, eine Proteinsynthese und die Erhöhung des Spannungspotentials zur Folge haben. Daraus ergebe sich, dass der Kunde alkalischer werde (als pH-Wert-Erhöhung), was positiv zu sehen sei. (siehe dazu Artikel [[Übersäuerung]]) Angedeutet wird (in Zeiten der Coronapandemie 2022) eine Wirkung auf Viren, denn es heisst: ''"Die meisten Viren und alle physiologischen Prozesse im Körper sind pH-empfindlich."''
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Einschränkend heisst es aber auch:  
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Einschränkend heisst es aber auch:
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==Angaben zum Funktionsprinzip==
 
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Allgemein heisst es:
 
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