Die Bewerbung einer sogenannten Manualtherapie zur Behandlung des Krankheitsbildes "KISS-Syndrom" - bei dem es sich um eine geburtsbedingte Fehlstellung handeln soll, die zu einem sogenannten Schiefhals, zu Gesichtsasymmetrien sowie asymmetrischen und unnatürlichen Überdehnungen und Überstreckungen in der Körperhaltung führen kann - mit der Behauptung, die Therapie könne bei entsprechenden Beschwerden wirksam Abhilfe verschaffen, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt. | Die Bewerbung einer sogenannten Manualtherapie zur Behandlung des Krankheitsbildes "KISS-Syndrom" - bei dem es sich um eine geburtsbedingte Fehlstellung handeln soll, die zu einem sogenannten Schiefhals, zu Gesichtsasymmetrien sowie asymmetrischen und unnatürlichen Überdehnungen und Überstreckungen in der Körperhaltung führen kann - mit der Behauptung, die Therapie könne bei entsprechenden Beschwerden wirksam Abhilfe verschaffen, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt. |