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* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
 
* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
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Rügemer gelang es im Januar 2015, Stern mit der Androhung juristischer Konsequenzen einzuschüchtern: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016, <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671</ref> Adriana Stern und Hagalil verpflichteten sich, ihre Kritik von der Website zu entfernen. Werner Rügemer wiederum ließ auch einen seiner Texte („Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern, Neue Rheinische Zeitung, 30. Oktober 2009“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref> offline schalten.
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Rügemer gelang es im Januar 2015, Stern mit der Androhung juristischer Konsequenzen einzuschüchtern: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016, <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671</ref>  
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Aufgrund dieser Unterlassungserklärung war Adriana Sterns Kritik vor Gericht nicht mehr zitierbar.  
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Auch Werner Rügemer ließ einen seiner Texte offline schalten. Dazu wählte er den Artikel mit den offensichtlichsten Antisemitismen aus: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinische Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.  
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Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 auf Initiative des Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Stadtrat, Thomas Schmitz, im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Schriftstellerin Adriana Stern.
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Aufgrund ihrer Unterlassungserklärung war Adriana Sterns Kritik vor Gericht nicht mehr zitierbar.
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Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern.
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
 
Eine inhaltliche Überprüfung durch das Gericht hatte indes nicht stattgefunden: ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
 
Eine inhaltliche Überprüfung durch das Gericht hatte indes nicht stattgefunden: ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
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