Diskussion:Waschmagnet: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 1. September 2016, 14:02 Uhr

Urteile

LG Berlin - 16 O 183/15 - Urt. v. 15.12.15 Die Bewerbung von Gerätschaften zur magnetischen Wasserbehandlung mit den Behauptungen „kann eine umweltfreundliche Alternative zu chemischen Entkalkern in Wasch- und Spülmaschinen sein“, „Durch das Magnetfeld kristallisiert der im Wasser gelöste Kalk zu scheibenförmigen Kristallen und kann sich nicht mehr so leicht ablagern“, „Durch den magnetischen Kalkschutz bleibt die Maschine lange leistungsfähig“, „alte Kalkablagerungen können sich sogar zurückbilden“ sowie mit der Bezeichnung „Anti-Kalk-Ring“ ist zur Irreführung geeignet, sofern den Gerätschaften die versprochene entkalkende Wirkung nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Maßstäben nicht zukommt.