Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „==Urteile== LG Potsdam - 52 O 80/15 - Urt. v. 24.02.16 Die Bewerbung eines Gerätes zur photomedizinischen Behandlung mit therapeutischen Wirkungsbehauptungen…“
==Urteile==
LG Potsdam - 52 O 80/15 - Urt. v. 24.02.16
Die Bewerbung eines Gerätes zur photomedizinischen Behandlung mit therapeutischen Wirkungsbehauptungen (u.a. Regeneration von Knochen- und Knorpelgewebe, Reduktion von Entzündungen und Ödemen, Stimulation von Wundheilungsvorgängen, Linderung von Schmerzen unterschiedlicher Schmerzbilder, Verbesserung der Blutzirkulation im Knochengewebe und Weichteilgewebe, erfolgreiche Behandlung bei neurologischen Indikationen, wie Depressionen, Epilepsie, Parkinson'sche Erkrankung, Entzündungen in Nasennebenhöhlen, Stirnhöhlen, Kieferhöhlen, Fettstoffwechselstörungen, chronischen Lebererkrankungen, kardiovaskulären Erkrankungen, Auto-Immunerkrankungen und allergischen Symptomen) ist zur Irreführung geeignet, sofern es der Wirkweise der photomedizinischen Behandlung an einer wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü