Änderungen

1.308 Bytes hinzugefügt ,  22:58, 25. Jun. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:     
Ca. 53% der Anwärter auf den Heilpraktikerschein (Stichprobe Rhein-Main Gebiet) bestehen die beliebig oft wiederholbaren Tests nicht.<ref>U. Heudorf et al: ''Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57</ref> Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, wie und nach welchem Konzept ein zukünftiger HP seine Kunden zu heilen plant, gibt es nicht. In Deutschland fehlt eine gesetzliche Definition des Berufs Heilpraktiker. Es gibt weder eine dazugehörige Rechtsverordnung, noch ein Standesrecht. Es existiert zwar eine Berufsordnung, die aber nicht rechtlich bindend ist. Ebenso fehlt eine Ausbildungsordnung, die Inhalt und Ziele der Ausbildung regeln würde. Heilpraktiker-Anwärter benötigen weder einen Eignungsnachweis noch ein absolviertes Praktikum im Gesundheitsbereich.
 
Ca. 53% der Anwärter auf den Heilpraktikerschein (Stichprobe Rhein-Main Gebiet) bestehen die beliebig oft wiederholbaren Tests nicht.<ref>U. Heudorf et al: ''Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen. Gesetzliche Grundlagen sowie Erfahrungen aus den überprüfungen der Heilpraktikeranwärter und der infektionshygienischen Überwachung von Heilpraktikerpraxen im Rhein-Main-Gebiet 2004–2007. Bundesgesundheitsblatt 2010: 53: 245-57</ref> Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, wie und nach welchem Konzept ein zukünftiger HP seine Kunden zu heilen plant, gibt es nicht. In Deutschland fehlt eine gesetzliche Definition des Berufs Heilpraktiker. Es gibt weder eine dazugehörige Rechtsverordnung, noch ein Standesrecht. Es existiert zwar eine Berufsordnung, die aber nicht rechtlich bindend ist. Ebenso fehlt eine Ausbildungsordnung, die Inhalt und Ziele der Ausbildung regeln würde. Heilpraktiker-Anwärter benötigen weder einen Eignungsnachweis noch ein absolviertes Praktikum im Gesundheitsbereich.
 +
[[Barbara Steffens]], Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westpfalen, beschreibt die Situation wie folgt:
 +
:''..Das Gesetz (Bundesrecht) ''[gemeint ist das Heilpraktikergesetz]'' enthält keine Vorgaben, welches Grundwissen und welche Grundkompetenzen eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker haben muss. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die sogenannte Gefahrenabwehr. Obwohl die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ähnlich weitreichende Kompetenzen wie Ärztinnen und Ärzte haben, gibt. es - im Gegensatz zu den Pflege- und Gesundheitsfachberufen - für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker kein Berufsgesetz bzw. keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung, durch die Ausbildungsinhalte- und -ziele, Ausbildungsdauer sowie Zugangsvoraussetzungen geregelt werden. Wie sich zukünftige Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf die Kenntnisüberprüfung vorbereiten, ist nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben. Eine staatliche Anerkennung von Heilpraktiker-Schulen existiert nicht..''<ref>Zitat aus dem Bericht für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Thema Sektorale Heilpraktikerüberprüfung Podologie, an die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Carina Gädecke MdL vom 23.6.2015, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3040.pdf</ref>
    
Heilpraktiker dürfen prinzipiell auch chirurgische Eingriffe vornehmen; da sie jedoch keine rezeptlichtigen Betäubungs- und Narkosemittel einsetzen dürfen, sind chirurgische Eingriffe rechtlich gesehen für Heilpraktiker nicht durchführbar.
 
Heilpraktiker dürfen prinzipiell auch chirurgische Eingriffe vornehmen; da sie jedoch keine rezeptlichtigen Betäubungs- und Narkosemittel einsetzen dürfen, sind chirurgische Eingriffe rechtlich gesehen für Heilpraktiker nicht durchführbar.
81.394

Bearbeitungen