Kurt Tepperwein

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Kurt Tepperwein, Nada und Kai Stuht
Kurt tepperwein.jpg

Kurt Tepperwein (geb. 1932; auch Professor Tepperwein tituliert) ist ein deutscher Unternehmer mit Haupt-Wohnsitz in Teneriffa (Hotel la Quinta-Park-Residence in Santa Ursula, Teneriffa, Spanien) sowie im deutschen Lindau-Bodolz und bayerischen Weißensberg), der Esoterikprodukte vertreibt. Kurt Tepperwein ist mit Elke "Nada" Tepperwein-Breidenbach verheiratet, und sie haben einen Sohn. (siehe dazu: Peter Breidenbach, Abschnitt Die Familie Breidenbach und Kurt Tepperwein) Aus erster Ehe hat er zwei Kinder. Er gibt an, eine Tischlerlehre absolviert und als Unternehmensberater gearbeitet zu haben. Tepperwein veröffentlichte zudem eine Vielzahl populärwissenschaftlicher Bücher und Hefte über meist esoterische Themen oder mit Ratschlägen für raschen finanziellen Erfolg. Seine unternehmerischen Aktivitäten (Tepperwein Collection) werden von Liechtenstein aus gesteuert.

Tepperwein Collection AG

Das Versandunternehmen und MLM-Franchiseunternehmen "Tepperwein Collection AG" operiert von Schaan in Liechtenstein aus. Vertrieben werden CDs mit so genannten subliminals, Reinigungsmittel, Energiewässer, Tachyonenunterwäsche und Plastikchips mit Wunderwirkung.

Daneben existiert mit der "Internationalen Akademie der Wissenschaften" (IAW) eine weitere Firma mit Sitz in Liechtenstein, die hauptsächlich Lehrgänge von Tepperwein vermarktet, wobei auch "Diplome" vergeben werden. Da diese aber nirgends anerkannt werden und als Ausbildungsnachweis somit wertlos sind, gibt die Firma IAW ihren Absolventen diesen Rat: "Wir empfehlen bei Werbemaßnahmen zu Ihrer Sicherheit z.B. die Bezeichnung "Zertifizierte Lebensberaterin (Diplom nach Kurt Tepperwein)".

Tepperwein und Roulette-Spielsysteme

Zu den geschäftlichen Aktivitäten von Kurt Tepperwein und seiner Frau Angelika gehörte auch der Verkauf eines Roulette-Spielsystems namens "Angelika-System"[1] oder "Millionenspiel"[2][3], das es dem Kunden ermöglichen sollte, "Dauergewinne" beim Roulette-Spiel zu erzielen. In seinem Werk "Das Große Buch der Roulette-Systeme I" heißt es:

...Der Schrecken der Spielbanken heisst Angelika. Angelika ist 24, bildhübsch und hat alles was eine Frau sich wünscht: eine schicke Wohnung, einen Mercedes 300 SL vor der Tür, ein hübsches Bankkonto, grosse Reisen. Vor zwei Jahren verdiente sie noch DM 450 als zahnärztliche Helferin. Heute verdient sie was sie will.
Angelika hat ein System, mit dem sie immer beim Roulette gewinnt. Sie will damit keine Bank sprengen, aber sie kann sich jeden Luxus leisten.etc...

Es handelte sich dabei jedoch um nichts anderes als die Anwendung einer Spielvariante, abgeleitet von der "amerikanischen Abstreichprogression", bei der nach Verlust der Einsatz verdoppelt wird, in der irrigen Annahme, dass es keine langen Verlustserien gibt (siehe dazu Martingale-Spiel). Auf die Dauer ist jedoch mit einer derartigen Progression-Spielstrategie (auch "Todesprogression" genannt) kein "Dauergewinn" bei Roulette möglich. Die konsequente Progression treibt den Spieler letztendlich unweigerlich in den finanziellen Ruin, was sich mathematisch beweisen lässt.

Die Chancenlosigkeit dieses Roulette-Systems war vielleicht der Grund, warum die Leitung der Spielbank Travemünde Tepperwein bei der Werbung für das von ihm vertriebene System unterstützte. Es gelang, eine deutsche Illustrierte für gestellte Bilder zu gewinnen, die außerhalb der Öffnungszeiten der Spielbank gemacht wurden. Unter dem Titel "Ich mache Millionen" wurden Bilder einer jungen Frau (Angelika Tepperwein) gezeigt, die in 100-Mark-Scheinen wühlte resp. am Spieltisch große Mengen von Jetons aufhäufte. Dem Text war zu entnehmen, dass Angelika Tepperwein mit dem System ihres Gatten Kurt in der Spielbank Travemünde spielte und angeblich ständig gewann.[4]

Kriminalgeschichte um akademische Titel

Anzeige von März 2009. (Quelle: AGPF)

Esoterikpapst[5]Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB) am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig in einem Strafbefehl[6] zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. Das Urteil ist seit dem 6. September 2005 rechtskräftig.[7]

Auswahl einiger seiner Werke

  • K. Tepperwein: Nie mehr arbeiten - bezahlter Urlaub für immer: Kompakt-Seminar. VitaNovaMedia, Wangen im Allgäu 2008, ISBN 978-3-940725-01-1
  • K. Tepperwein, F. Aeschbacher: Vom Verkäufer zum Problemlöser : So verbessern Sie die Lebensqualität Ihrer Kunden. Breuer & Wardin, Bergisch Gladbach 2008, ISBN 978-3-937864-35-8
  • K. Tepperwein, F. Aeschbacher: Wahrhafte Empfindsamkeit: Telepathische Sensitivität trainieren. Breuer & Wardin, Bergisch Gladbach 2008, ISBN 978-3-937864-50-1

Weblinks

Quellennachweise

  1. http://www.gokblog.nl/roulette-strategie-het-angelika-systeem/
  2. Tepperwein Kurt: "Das Große Buch der Roulette-Systeme II"
  3. http://www.roulette-forum.de/topic/81-das-millionenspiel/
  4. http://paroli.blog.de/2010/06/29/original-tepperwein-system-8886208/
  5. Playboy (10/2006)
  6. "Amtsgericht Memmingen 2 Cs 23 Js 17488/04
    Strafbefehl vom 16.8.2005
    Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
    Am 02. Oktober 2004 führten Sie in der Stadthalle in der Ulmer Str. 5 in 87700 Memmingen ein Tagesseminar mit dem Titel “Gesundheit und Wohlstand sind machbar“. Dafür warben Sie mit Werbeblättern, auf denen sich die Aufschrift “Tagesseminar mit Prof. Dr. phil. Kurt Tepperwein Gesundheit und Wohlstand sind machbar“ befand.
    Dabei war Ihnen bekannt, daß Sie nicht berechtigt sind, den akademischen Grad Professor zu führen. Des weiteren nahmen Sie zumindest billigend in Kauf, daß es sich bei der Ihnen den Titel eines Doctor of Philosophy verleihenden Clayton University um keine anerkannte Hochschule der USA handelt, welche berechtigt ist, auch in Deutschland führbare Doktortitel zu verleihen.
    Sie werden daher beschuldigt, unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade geführt zu haben strafbar als Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB.
    [...]
    Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 100,-- EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 6.000,-- EUR.
    An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.
    Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe."
  7. Kurt Tepperwein, der falsche Professor - Artikel auf www.agpf.de