Diskussion:Ernst Köwing: Unterschied zwischen den Versionen

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Sechs Monate Haft auf Bewährung – Mann stellte Holocaust in Abrede
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Franz-Josef Höffmann
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67-jähriger Vareler wegen Volksverhetzung verurteilt
 
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Sechs Monate Haft auf Bewährung – Mann stellte Holocaust in Abrede
 
Sechs Monate Haft auf Bewährung – Mann stellte Holocaust in Abrede

Version vom 3. Februar 2014, 14:26 Uhr

Vorsicht vor dem „Honigmann”!
Es gibt einen Blog im Internet, der nennt sich „Der Honigmann sagt”. Auf diesem Blog, dessen Betreiber bezeichnenderweise anonym agiert, werden u.a. auch Märchen verbreitet, um dadurch Menschen zu schaden.
Jetzt war ich an der Reihe. In Anspielung an die Freimaurerei nennt mich dieser Mensch einen „Bruder”, also einen „Logenbruder”, und behauptet, dass die Bürgerinitiative Sauberer Himmel (www.sauberer-himmel.de), deren Mitinitiator ich bin, von den Freimaurern unterwandert wird. Diese Lüge haben weitere Blogs - natürlich ohne eigene Prüfung - übernommen.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
Die eine wäre, der „Honigmann” kann nicht mit ansehen, wie andere Menschen mehr bewegen als er.
Die andere wäre, der „Honigmann” hat die Aufgabe, Märchen zu erzählen, Zwietracht zu säen und Menschen, die es gut meinen und die etwas bewegen, zu schaden.
In beiden Fällen ist Vorsicht vor dem „Honigmann” geboten.
Wenn Sie mich in dieser Sache unterstützen wollen, worüber ich mich sehr freuen würde, dann schreiben Sie dem „Honigmann” eine Email und fragen Sie ihn, welche der beiden oben aufgezeigten Möglichkeiten auf ihn zutrifft.
Seine Email-Adresse lautet: jade-life@web.de

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Zitat:
NWZ online 19.12.2013 GERICHT 67-jähriger Vareler wegen Volksverhetzung verurteilt Sechs Monate Haft auf Bewährung – Mann stellte Holocaust in Abrede

Franz-Josef Höffmann

67-jähriger Vareler wegen Volksverhetzung verurteilt Sechs Monate Haft auf Bewährung – Mann stellte Holocaust in Abrede

VAREL/OLDENBURG Wegen Volksverhetzung ist ein 67 Jahre alter Mann aus Varel zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Varel ist am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht rechtskräftig geworden. Der Angeklagte hatte auf seiner Internetseite Texte veröffentlicht, die den Holocaust in Abrede stellten.

Über die Strafbarkeit dieser Tat gab es unterschiedliche Meinungen. Deswegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil eingelegt. Während die Anklagebehörde den Tatbestand der Volksverhetzung mehr als erfüllt ansah und sich deswegen auch eine höhere Strafe für den Angeklagten vorstellen konnte, wollte der 67-Jährige komplett unschuldig sein. Er begehrte einen Freispruch.

Doch die Oldenburger Berufungskammer hatte nichts an dem Vareler Urteil auszusetzen gehabt. Deswegen zogen Staatsanwaltschaft und der Angeklagte ihre jeweilige Berufung gegen dieses Urteil wieder zurück. Der 67-Jährige hatte nicht geleugnet, die Texte auf seiner Internetseite veröffentlicht zu haben. Er will den Inhalt aber nicht teilen. Vielmehr will er ein Verfechter der absoluten Meinungsfreiheit sein.

Alle sollten lesen, dass es Menschen gebe, die den Holocaust leugnen würden. Doch so einfach war die Sache nicht. Nicht nur der macht sich strafbar, der den Holocaust leugnet, sondern auch der, der solches Gedankengut verbreitet. Und genau das hatte der Angeklagte getan. Das wurde ihm von Seiten des Gerichtes auch deutlich gemacht. Mittlerweile soll der 67-Jährige die volksverhetzenden Texte von seiner Internetseite genommen haben.
Quelle: http://www.nwzonline.de/varel/67-jaehriger-vareler-wegen-volksverhetzung-verurteilt_a_11,5,89129996.html