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'''Diätetische Lebensmittel''' sind Lebensmittel, die sowohl den Bestimmungen der Diätverordnung (DiätV)<ref>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/di_tv/gesamt.pdf</ref> als auch denjenigen des [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuches]] entsprechen.
 
'''Diätetische Lebensmittel''' sind Lebensmittel, die sowohl den Bestimmungen der Diätverordnung (DiätV)<ref>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/di_tv/gesamt.pdf</ref> als auch denjenigen des [[LFGB|Lebensmittel- und Futtergesetzbuches]] entsprechen.
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Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") bestimmt, und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen sich darüber hinaus von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden.
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Laut Diätverordnung sind die diätetischen Lebensmittel für eine bestimmte Personengruppe ("definierte Personengruppe") bestimmt, und zu einem Ernährungszweck bestimmt. Sie müssen sich darüber hinaus von "Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs" unterscheiden.  
    
Die in der Diätverordnung erwähnte "definierte Personengruppe" bezieht sich dabei auf verschiedene Gruppen von Menschen:
 
Die in der Diätverordnung erwähnte "definierte Personengruppe" bezieht sich dabei auf verschiedene Gruppen von Menschen:
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==Die bilanzierte Nahrung (bilanzierte Diät)==
 
==Die bilanzierte Nahrung (bilanzierte Diät)==
 
Als bilanzierte Nahrung ("Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (Bilanzierte Diät)") bezeichnet man eine zumeist flüssige Kost, die in sich alle zur Ernährung notwendigen Stoffe in einem medizinisch sinnvollem Mischungsverhältnis enthält (vollständige bilanzierte Diät), oder eine Kost entsprechend ergänzt (ergänzende bilanzierte Diät). Als eine solche bilanzierte Nahrung wird sie von Raumfahrern eingenommen und wird in der Klinik zur Ernährungs von bewusstlosen und komatösen Patienten verwendet, dann beispielsweise als Sondennahrung.
 
Als bilanzierte Nahrung ("Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (Bilanzierte Diät)") bezeichnet man eine zumeist flüssige Kost, die in sich alle zur Ernährung notwendigen Stoffe in einem medizinisch sinnvollem Mischungsverhältnis enthält (vollständige bilanzierte Diät), oder eine Kost entsprechend ergänzt (ergänzende bilanzierte Diät). Als eine solche bilanzierte Nahrung wird sie von Raumfahrern eingenommen und wird in der Klinik zur Ernährungs von bewusstlosen und komatösen Patienten verwendet, dann beispielsweise als Sondennahrung.
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==Werbeaussagen zu diätetischen Lebensmitteln==
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Das Landgericht Bielefeld stellte mit Urteil vom 12. August 2008 fest, dass auch für diätetische Lebensmittel grundsätzlich das Verbot krankheitsbezogener Werbung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 des [[LFGB]] gilt - zumindest wenn die Werbung außerhalb der Fachkreise, außerhalb der nach § 3 Abs. 2 DiätV zugelassenen Ausnahmen und außerhalb der Kennzeichnung gemäss § 21 DiätV erfolge.<ref>Aktenzeichen 10 O 36/08</ref>
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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