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[[image:fliegeaquapol2.jpg|Fernsehpfarrer [[Jürgen Fliege]] bewirbt das Scharlatanerieprodukt [[Aquapol]] im von Zuschauern finanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen ARD|320px|thumb]]
 
[[image:fliegeaquapol2.jpg|Fernsehpfarrer [[Jürgen Fliege]] bewirbt das Scharlatanerieprodukt [[Aquapol]] im von Zuschauern finanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen ARD|320px|thumb]]
 
[[image:Wilhelm Mohorn Jo Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] mit dem [[Scientology|Scientologen]] [[Wilhelm Mohorn]], Erfinder des Scharlatanerieprodukts [[Aquapol]], beim Werbesender [[Bewusst TV]] (''Entfeuchten mit Raumenergie'') im Okt. 2017|320px|thumb]]
 
[[image:Wilhelm Mohorn Jo Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] mit dem [[Scientology|Scientologen]] [[Wilhelm Mohorn]], Erfinder des Scharlatanerieprodukts [[Aquapol]], beim Werbesender [[Bewusst TV]] (''Entfeuchten mit Raumenergie'') im Okt. 2017|320px|thumb]]
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[[Datei:Aquapol Karl Ernst Lotz.jpg|Präsentation einer pseudowissenschaftlichen Studie durch Karl Ernst Lotz in einer Werbebroschüre "Forschungs - Journal" der Firma Aquapol|320px|thumb]]
 
===Landgericht München, 2008===
 
===Landgericht München, 2008===
 
Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma Aquapol am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So wurde der Firma unter anderem untersagt, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben wie ''"die Gammastrahlung in der Raumluft verringert sich"'', oder dass das ''"Aquapol System geologische [[Störfeld|Störfelder]] signifikant dämpfen kann"'' und ''"dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird"''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''"der Modergeruch verschwindet und die Wände austrocknen"'', dass Aquapol-Anwender ''"besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden"'' und dass diese Geräte dazu geeignet seien, ''"Mauern von Gebäuden trocken zu legen"''. Nicht geworben werden darf ferner mit Aussagen und Begriffen wie ''"nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung, umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerentfeuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung''" sowie ''"Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern"''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen Folgendes aus:
 
Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma Aquapol am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So wurde der Firma unter anderem untersagt, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben wie ''"die Gammastrahlung in der Raumluft verringert sich"'', oder dass das ''"Aquapol System geologische [[Störfeld|Störfelder]] signifikant dämpfen kann"'' und ''"dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird"''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''"der Modergeruch verschwindet und die Wände austrocknen"'', dass Aquapol-Anwender ''"besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden"'' und dass diese Geräte dazu geeignet seien, ''"Mauern von Gebäuden trocken zu legen"''. Nicht geworben werden darf ferner mit Aussagen und Begriffen wie ''"nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung, umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerentfeuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung''" sowie ''"Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern"''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen Folgendes aus:
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==Zitate==
 
==Zitate==
 
*''Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich sogenannten „Zauberkästchens“ können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. Ein derartiger Nachweis ergäbe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin. Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gäbe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten. Im Prozeß ließ die Vertreiberin der „Zauberkästchen“ selber einräumen, dass „zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar sei“. Ferner muss die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei..'' (Aquapol Urteil des Landgerichts München I vom 23.10.2008, LG München 1, 4HK 0 21180/07)
 
*''Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich sogenannten „Zauberkästchens“ können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. Ein derartiger Nachweis ergäbe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin. Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gäbe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten. Im Prozeß ließ die Vertreiberin der „Zauberkästchen“ selber einräumen, dass „zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar sei“. Ferner muss die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei..'' (Aquapol Urteil des Landgerichts München I vom 23.10.2008, LG München 1, 4HK 0 21180/07)
*''"Die gravomagnetische Energie wurde noch nie in einem wissenschaftlichen Versuch nachgewiesen ... Die einzige mir bekannte Referenz bezieht sich auf die Science-Fiction-Serie ‹Mondbasis Alpha 1› aus dem Jahr 1977." (Physiker Kolja Prothmann vom Max-Planck-Institut für Physik)
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*''"Die gravomagnetische Energie wurde noch nie in einem wissenschaftlichen Versuch nachgewiesen ... Die einzige mir bekannte Referenz bezieht sich auf die Science-Fiction-Serie ‹Mondbasis Alpha 1› aus dem Jahr 1977."'' (Physiker Kolja Prothmann vom Max-Planck-Institut für Physik)
    
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