Änderungen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 22: Zeile 22:  
Seine Angaben zu diesem und weiteren Experimenten sind jedoch nicht nachvollziehbar. Die Temperaturmessung allein gibt keinen Aufschluss über die Energiebilanzen; hierzu wäre beispielsweise eine kalorimetrische Messung mit Aufheizung einer definierten Stoffmenge mit bekannter Wärmekapazität erforderlich. Auch behauptet Bernstein, die Leitung mit den Strahlkörpern, die 62 W elektrische Leistung aufgenommen habe, sei "über einen 6 V AC Ringkerntrafo" gespeist worden. Bei einem Widerstand des Heizleiters von etwa 0,15 Ω müsste die Spannung allerdings nur rund 3 V betragen haben (und der Strom 20 A). Stromstärke und Spannung, aus der die Leistung berechnet wurde, werden nicht genannt.
 
Seine Angaben zu diesem und weiteren Experimenten sind jedoch nicht nachvollziehbar. Die Temperaturmessung allein gibt keinen Aufschluss über die Energiebilanzen; hierzu wäre beispielsweise eine kalorimetrische Messung mit Aufheizung einer definierten Stoffmenge mit bekannter Wärmekapazität erforderlich. Auch behauptet Bernstein, die Leitung mit den Strahlkörpern, die 62 W elektrische Leistung aufgenommen habe, sei "über einen 6 V AC Ringkerntrafo" gespeist worden. Bei einem Widerstand des Heizleiters von etwa 0,15 Ω müsste die Spannung allerdings nur rund 3 V betragen haben (und der Strom 20 A). Stromstärke und Spannung, aus der die Leistung berechnet wurde, werden nicht genannt.
   −
Die Oberflächentemperatur der Strahlkörper habe 480&nbsp;°C betragen. Daraus resultiere laut Bernstein eine abgestrahlte Leistung von etwa 54&nbsp;W. Mit der gesamten Oberfläche der 9&nbsp;Strahlkörper von rund 0,003&nbsp;m<sup>3</sup> sind diese Zahlen zunächst im Einklang mit dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan-Boltzmann-Gesetz Stefan-Boltzmann-Gesetz]. Weitere 8,34&nbsp;W Leistung habe der Heizdraht abgestrahlt (dessen Temperatur habe 320&nbsp;°C betragen). Damit wäre die abgestrahlte Leistung etwa gleich der genannten elektrischen Eingangsleistung. Sodann präsentiert Bernstein jedoch eine Abbildung (Bild rechts), nach der sowohl die Messing-Strahlkörper als auch die Kupfer-Strahlkörper jeweils 54,13&nbsp;W abstrahlen. Er schreibt dazu, "die Leistung des stromdurchflossenen 60 W Heizleiters mit Strahlkörper Elementen entspricht &ge;120&nbsp;W". Ob er damit die Summe 54,13&nbsp;W + 54,13&nbsp;W + 8,34&nbsp;W =&nbsp;116,6&nbsp;W meint oder wie er auf die Zahl "größer oder gleich 120&nbsp;W" kommt, geht aus seiner Darstellung nicht hervor.
+
Die Oberflächentemperatur der Strahlkörper habe 480&nbsp;°C betragen. Daraus resultiere laut Bernstein eine abgestrahlte Leistung von etwa 54&nbsp;W. Mit der gesamten Oberfläche der 9&nbsp;Strahlkörper von rund 0,003&nbsp;m<sup>3</sup> sind diese Zahlen zunächst im Einklang mit dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan-Boltzmann-Gesetz Stefan-Boltzmann-Gesetz]. Weitere ca. 8&nbsp;W habe der Heizdraht abgestrahlt (dessen Temperatur habe 320&nbsp;°C betragen). Damit wäre die abgestrahlte Leistung etwa gleich der genannten elektrischen Eingangsleistung. Sodann präsentiert Bernstein jedoch eine Abbildung (Bild rechts), nach der sowohl die Messing-Strahlkörper als auch die Kupfer-Strahlkörper jeweils 54,13&nbsp;W abstrahlen. Er schreibt dazu, "die Leistung des stromdurchflossenen 60 W Heizleiters mit Strahlkörper Elementen entspricht &ge;120&nbsp;W". Ob er damit die Summe 54,13&nbsp;W + 54,13&nbsp;W + 8,34&nbsp;W =&nbsp;116,6&nbsp;W meint oder wie er auf die Zahl "größer oder gleich 120&nbsp;W" kommt, geht aus seiner Darstellung nicht hervor.
    
==Vermarktung==
 
==Vermarktung==
3.915

Bearbeitungen