AFA-Algen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Afa-Algen ''' (Aphanizomenon Flos Aquae) werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel ([[NEM]] angeboten. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis Krebs und natürlich allen üblichen [[Zivilisationskrankheiten]] angedichtet. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige Microcystine vorhanden sind.
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'''Afa-Algen ''' (Aphanizomenon Flos Aquae) werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel ([[NEM]] angeboten. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis Krebs und natürlich allen üblichen [[Zivilisationskrankheiten]] angedichtet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher dem LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB ist gesundheitsbezogene Werbung untersagt und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige Microcystine vorhanden sein können.
  
 
Ausführliches Material dazu hier: [http://home.arcor.de/paralex/content/afaalgen.htm]
 
Ausführliches Material dazu hier: [http://home.arcor.de/paralex/content/afaalgen.htm]

Version vom 6. September 2007, 15:48 Uhr

Afa-Algen (Aphanizomenon Flos Aquae) werden seit einigen Jahren als Nahrungsergänzungsmittel (NEM angeboten. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise von Vermarktern von "Wundermitteln" wurden über diese schlichte Alge die gängigen Märchen verbreitet und ihr - natürlich ohne jeglichen seriösen Beleg - Heilwirkung von ADHS bis Krebs und natürlich allen üblichen Zivilisationskrankheiten angedichtet. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich jedoch Lebensmittel und unterliegen daher dem LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Laut LFGB ist gesundheitsbezogene Werbung untersagt und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Problematisch ist, dass in diesen Algen z.T. sehr giftige Microcystine vorhanden sein können.

Ausführliches Material dazu hier: [1]