Dachverband Geistiges Heilen e.V.
Der Dachverband Geistiges Heilen e.V. (DGH) ist ein deutscher Verein mit Sitz in Heidelberg, der die Interessen von Geistheilern, angeschlossenen Heilpraktikern aber auch medizinischen Laien vertritt die Geistiges Heilen ausüben. Nach eigenen Angaben soll der DGH weitere 18 Vereine mit insgesamt 3800 Mitgliedern repräsentieren. Zeitweise war auch ein Bruno Gröning-Freundeskreis angeschlossen. Beziehungen existieren zu parapsychologischen Vereinen. Aktuelle Vorsitzende ist Tannetje König aus Heidelberg.
Der Verein wurde 1995 von Harald Wiesenanger gegründet. 1998 wurde Wiesendanger aus dem DGH herausgedrängt. Ein ähnlicher Verein ist der DGEIM.
Aktivitäten
Der DGH betreibt die Lobbyarbeit für die deutsche Geistheilerszene und setzt sich insbesondere dafür ein die Methoden des Geistheilen in die bestehende Medizin zu integrieren. Der DGH vergibt auch das Zertifikat Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in. Jährlich wird vom DGH ein „Kongress Geistiges Heilen“ veranstaltet.
Des weiteren gab der Verein 1995 Empfehlungen wie medizinische Laien ihre Dienstleistungen durchführen sollen, ohne juristisch durch das Heilpraktikergesetz belangt werden zu können. Der frühere DGH-Vorsitzende gab auch Ratschläge für den Fall einer Hausdurchsuchung: [...] "Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche".[1] [...] "Juristische Wegbeschreibung": [...] Führen Sie ein Fahrtenbuch, indem Sie sich die Ausgabe Ihrer Parole vom Patienten bestätigen lassen. Muster dafür finden Sie in diesem Buch. Damit schaffen Sie Beweise für Ihr Auftreten. Selbstverständlich darf das Fahrtenbuch nicht frisiert sein. Dieses Muster enthält auch die Parole, die oben ausgegeben wurde. Die Adressen Ihrer Patienten sollten Sie nicht unbedingt in das Formular oder in Ihre Kartei aufnehmen. Dies wäre für jeden Staatsanwalt eine Einladung, die Patienten allesamt zur Vernehmung zu laden"[...][2].