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'''Karl-Wilhelm Schneider''' (genannt Kawi; geb. 3. März 1953) und wohnhaft in Birkheim, ist ein deutscher rechtsgesinnter Aktivist der [[KRR]]-Szene. Schneider ist ehemaliger Religionslehrer und bezeichnet sich als "Preußischer Rechtskonsulent/Rechtssachverständiger" sowie ''"Gymnasiallehrer, trotz einstweiligem Berufsverbot"''. Schneider betätigte sich als Leugner des Holocaust, den er als "Lügengebilde" bezeichnete.  
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'''Karl-Wilhelm Schneider''' (genannt Kawi; geb. 3. März 1953), wohnhaft in Birkheim, ist ein deutscher rechtsgesinnter Aktivist der [[KRR]]-Szene. Schneider ist ehemaliger Religionslehrer und bezeichnet sich als "Preußischer Rechtskonsulent/Rechtssachverständiger" sowie ''"Gymnasiallehrer, trotz einstweiligem Berufsverbot"''. Schneider betätigte sich als Leugner des Holocaust, den er als "Lügengebilde" bezeichnete.  
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Schneider ist auch Anhänger der Hypothese, dass das HI-Virus nicht existiere. Für den Berliner "offenen Kanal" (OK) machte er Sendungen zu diesem Thema, unter anderem mit dem Titel "HIV ist gut für Dich, Kondome sind gefährlich!".<br>
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Schneider ist auch Anhänger der Hypothese, dass das HI-Virus nicht existiere. Für den Berliner "Offenen Kanal" (OK) machte er Sendungen zu diesem Thema, unter anderem mit dem Titel "HIV ist gut für Dich, Kondome sind gefährlich!".<br>
    
==Zitate==
 
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Zur Erklärung: [[Neuschwabenland|Neu-Schwabenland]] soll in der Antarktis liegen und ein Rückzugsgebiet für Nazis am Ende des Zweiten Weltkriegs sein. Zur [[kommissarische Reichsregierung|komissarischen Reichs-Regierung KRR]] siehe hier [http://www.krr-faq.net/index.php]. Außerdem glaubt der Mann nicht an [[HIV/AIDS-Leugnung|AIDS-Viren]], nicht an die [[Kritik_der_Relativitätstheorie|Relativitätstheorie]] und an den Holocaust schon gleich gar nicht [http://unglaublichkeiten.com/unglaublichkeiten/htmlphp/u0040OhHolocaust.html]. Seine Kritik der Relativitätstheorie wird von [[Jocelyne Lopez]] und [[Ekkehard Friebe]] aufgegriffen.
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Zur Erklärung: [[Neuschwabenland|Neu-Schwabenland]] soll in der Antarktis liegen und ein Rückzugsgebiet für Nazis am Ende des Zweiten Weltkriegs sein. Zur [[kommissarische Reichsregierung|komissarischen Reichs-Regierung KRR]] siehe hier [http://www.krr-faq.net/index.php]. Außerdem glaubt Schneider nicht an [[HIV/AIDS-Leugnung|AIDS-Viren]], nicht an die [[Kritik_der_Relativitätstheorie|Relativitätstheorie]] und an den Holocaust schon gleich gar nicht [http://unglaublichkeiten.com/unglaublichkeiten/htmlphp/u0040OhHolocaust.html]. Seine Kritik der Relativitätstheorie wird von [[Jocelyne Lopez]] und [[Ekkehard Friebe]] aufgegriffen.
    
==Kriminalgeschichte==
 
==Kriminalgeschichte==
Schneider wurde wegen Holocaustleugnung zu einer Strafe von 19&nbsp;Monate Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Am 25.&nbsp;Mai 2004 fanden an beiden Wohnsitzen Schneiders Hausdurchsuchungen statt. Ihm wurden Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Anlass war ein Pamphlet, das Schneider unter dem Titel "Oh Holocaust, wie haste Dir verändert!" im Sommer 2003 veröffentlichte (Az.: 2010&nbsp;Js&nbsp;10101/04). Am 16.8.2010 erging gegen Schneider ein Urteil des Landgerichts Koblenz wegen "Volksverhetzung u.a."<ref>Aktenzeichen 2010 Js 10101/04 – 13 Ns</ref>, eine vom Verurteilten angestrengte Revision blieb erfolglos (''offensichtlich unbegründet'').<ref>OLG Koblenz Beschluß vom 15.10.2009, 1 Ss 154/09 – 1 Ws 77/09</ref>
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Schneider wurde wegen Holocaustleugnung zu einer Strafe von 19&nbsp;Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Am 25.&nbsp;Mai 2004 fanden an beiden Wohnsitzen Schneiders Hausdurchsuchungen statt. Ihm wurden Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Anlass war ein Pamphlet, das Schneider unter dem Titel "Oh Holocaust, wie haste Dir verändert!" im Sommer 2003 veröffentlichte (Az.: 2010&nbsp;Js&nbsp;10101/04). Am 16.8.2010 erging gegen Schneider ein Urteil des Landgerichts Koblenz wegen "Volksverhetzung u.a."<ref>Aktenzeichen 2010 Js 10101/04 – 13 Ns</ref>, eine vom Verurteilten angestrengte Revision blieb erfolglos (''offensichtlich unbegründet'').<ref>OLG Koblenz Beschluß vom 15.10.2009, 1 Ss 154/09 – 1 Ws 77/09</ref>
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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