Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung verankert.
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Gemeint ist hier die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Diese wurde bereits im Jahr 2004 verabschiedet und 2005 in der deutschen Gesetzgebung verankert. Die sechs Jahre alte EU-Regelung hatte die Funktion traditionelle pflanzliche Arzneimittel in der EU in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen. In einigen Mitgliedsländern der EU gab es damals keine Regelungen für phytopharmazeutische Produkte. In Deutschland existierten jedoch bereits ähnliche Standards wie von der EU vorgesehen.