Änderungen

226 Bytes hinzugefügt ,  15:02, 27. Feb. 2008
Zeile 51: Zeile 51:     
Ein wissenschaftlicher Beleg für die angebliche Wirksamkeit der auch als “Funktionsmittel” bezeichneten Schüßler-Salze existiert nicht. Trotzdem können sie ganz legal über Apotheken und über das Internet verkauft werden. Dies begründet sich in ihrer deklarierten Zugehörigkeit zur Homöopathie, die als sogenannte "besondere Therapierichtung" keiner klinisch-kontrollierten Arzneimittelprüfung außerhalb des eigenen Binnenkonsenses unterliegt.
 
Ein wissenschaftlicher Beleg für die angebliche Wirksamkeit der auch als “Funktionsmittel” bezeichneten Schüßler-Salze existiert nicht. Trotzdem können sie ganz legal über Apotheken und über das Internet verkauft werden. Dies begründet sich in ihrer deklarierten Zugehörigkeit zur Homöopathie, die als sogenannte "besondere Therapierichtung" keiner klinisch-kontrollierten Arzneimittelprüfung außerhalb des eigenen Binnenkonsenses unterliegt.
 +
 +
==Experimente in KZ==
 +
Während der Ära des Nationalsozialismus wurden die Anwendung der Schüßler-Salze stattlicherseits gefördert und es wurden an KZ-Häftlingen in Dachau Experimente mit Schüßler-Salzen durchgeführt.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
23.054

Bearbeitungen