Deutsches Polizeihilfswerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Deutsches Polizeihilfwerk''' (DPHW) bezeichnet sich missverständlich eine Gruppe von Personen aus dem Bereich der so genannten [[Kommissarische Reichsregierung|kommissarischen Reichsregierungen]] (KRR). Die rein private Initiative rechtsgerichteter Personen, die derzeit in Sachsen aktiv ist, hat weder etwas mit der deutschen Bundespolizei noch mit einer Länderpolizei in der Bunderepublik Deutschland etwas zu tun. | Als '''Deutsches Polizeihilfwerk''' (DPHW) bezeichnet sich missverständlich eine Gruppe von Personen aus dem Bereich der so genannten [[Kommissarische Reichsregierung|kommissarischen Reichsregierungen]] (KRR). Die rein private Initiative rechtsgerichteter Personen, die derzeit in Sachsen aktiv ist, hat weder etwas mit der deutschen Bundespolizei noch mit einer Länderpolizei in der Bunderepublik Deutschland etwas zu tun. | ||
Version vom 23. Februar 2013, 22:33 Uhr
Als Deutsches Polizeihilfwerk (DPHW) bezeichnet sich missverständlich eine Gruppe von Personen aus dem Bereich der so genannten kommissarischen Reichsregierungen (KRR). Die rein private Initiative rechtsgerichteter Personen, die derzeit in Sachsen aktiv ist, hat weder etwas mit der deutschen Bundespolizei noch mit einer Länderpolizei in der Bunderepublik Deutschland etwas zu tun.
Aktivitäten
Mitglieder des Deutschen Polizeihilfswerks treten als eine Art Scheinpolizei in alten Polizeiuniformen auf. In der Vergangenheit sorgte die DPHW durch eigenmächtige "Festnahme" eines Gerichtsvollziehers hervor. Das MDR-Magazin “Exakt” berichtete über das sogenannte DPHW, das im Dezember 2012 einen Gerichtsvollzieher überfiel um dadurch zu verhindern, dass eine Zwangseintreibung bei einem “Kameraden” stattfand.[1]