− | Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) ist HIV meldepflichtig.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__7.html</ref> Nach § 24 IfSG dürfen HIV-Infizierte nur von Ärzten behandelt werden.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__24.html</ref> Gemäß § 74 IfSG stellt die Zuwiderhandlung gegen § 24 IfSG eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__74.html</ref> | + | Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) ist HIV meldepflichtig.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__7.html</ref> Nach § 24 IfSG dürfen solche meldepflichtigen Krankheiten wie eine HIV-Infektion '''nur von Ärzten behandelt werden'''.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__24.html</ref> Gemäß § 74 IfSG stellt die Zuwiderhandlung gegen § 24 IfSG eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.<ref>http://bundesrecht.juris.de/ifsg/__74.html</ref> |