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[[image:Breiter Group Panama.jpg|Webseite der angeblich in Panama ansässigen Breiter Group SA. Auffällig ist der Webauftritt ausschliesslich in deutscher Sprache mit einem Impressum ohne genaue Adressangabe|320px|thumb]]
 
[[image:Breiter Group Panama.jpg|Webseite der angeblich in Panama ansässigen Breiter Group SA. Auffällig ist der Webauftritt ausschliesslich in deutscher Sprache mit einem Impressum ohne genaue Adressangabe|320px|thumb]]
 
[[image:Renate Gampl.jpg|Renate Gampl|320px|thumb]]
 
[[image:Renate Gampl.jpg|Renate Gampl|320px|thumb]]
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[[image:Prof Renate Gampl 2019.jpg|zwei Professorinnen in einer Praxis: "Prof. Renate Gampl" mit Tochter "Prof. Anja Gampl" (Bild: Firma Swingmed)|320px|thumb]]
 
'''BG-MUN''' (auch '''BG-MUN forte''') ist der Name eines vermeintlichen Wundermittels gegen Krebs der Firma Breiter-Group aus Ingolstadt<ref>BREITER-Gruppe, Postfach 100150, D-85001 Ingolstadt</ref>/Zypern/Panama, welches durch seine Verwendung bei Krebskranken in Deutschland überregional bekannt wurde. Zur chemischen Zusammensetzung, bzw zur Zutatenliste des nur in der [[Alternativmedizin]] für eine "Immuntherapie mit BG-MUN" eingesetzte Mittel liegen verschiedene Angaben vor, die sich teilweise widersprechen. Eine Recherche im Oktober 2019 ergibt keine recherchierbare PZN-Nummer. Das Mittel, dem der Hersteller eine pharmakologische und gesundheitsrelevante Wirksamkeit beimisst, muss daher als ein nicht zugelassenes Präsentationsarzneimittel eingestuft werden. Anwendungen durch Therapeuten sind daher rein experimentell. Da das [[pseudomedizin]]ische Mittel keine Zulassung als Arzneimittel hat und keinerlei Hinweise oder Belege für eine Wirksamkeit gegen Krebs vorliegen, erstatten gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Die Kosten sind daher von den Patienten selbst zu tragen. Das obskure Scharlataneriemittel wird in der wissenschaftlichen Medizin nicht eingsetzt. Ein Suche in Datenbanken ergab im September 2019 keine Treffer zu möglichen wissenschaftlichen Studien. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte am 25. Juni 2019 dass die "Immuntherapie mit BG-Mun ''..nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)..'' gehöre und eine ''..nicht anerkannte Behandlungsmethode..'' ist.<ref>Aktenzeichen L 11 KR 1738/19 ER-B, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.6.2019</ref> Als Lebensmittel darf das Scharlatanerieprodukt BG-MUN laut Heilmittelwerbegesetz mit keinerlei gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden.  
 
'''BG-MUN''' (auch '''BG-MUN forte''') ist der Name eines vermeintlichen Wundermittels gegen Krebs der Firma Breiter-Group aus Ingolstadt<ref>BREITER-Gruppe, Postfach 100150, D-85001 Ingolstadt</ref>/Zypern/Panama, welches durch seine Verwendung bei Krebskranken in Deutschland überregional bekannt wurde. Zur chemischen Zusammensetzung, bzw zur Zutatenliste des nur in der [[Alternativmedizin]] für eine "Immuntherapie mit BG-MUN" eingesetzte Mittel liegen verschiedene Angaben vor, die sich teilweise widersprechen. Eine Recherche im Oktober 2019 ergibt keine recherchierbare PZN-Nummer. Das Mittel, dem der Hersteller eine pharmakologische und gesundheitsrelevante Wirksamkeit beimisst, muss daher als ein nicht zugelassenes Präsentationsarzneimittel eingestuft werden. Anwendungen durch Therapeuten sind daher rein experimentell. Da das [[pseudomedizin]]ische Mittel keine Zulassung als Arzneimittel hat und keinerlei Hinweise oder Belege für eine Wirksamkeit gegen Krebs vorliegen, erstatten gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Die Kosten sind daher von den Patienten selbst zu tragen. Das obskure Scharlataneriemittel wird in der wissenschaftlichen Medizin nicht eingsetzt. Ein Suche in Datenbanken ergab im September 2019 keine Treffer zu möglichen wissenschaftlichen Studien. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte am 25. Juni 2019 dass die "Immuntherapie mit BG-Mun ''..nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)..'' gehöre und eine ''..nicht anerkannte Behandlungsmethode..'' ist.<ref>Aktenzeichen L 11 KR 1738/19 ER-B, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.6.2019</ref> Als Lebensmittel darf das Scharlatanerieprodukt BG-MUN laut Heilmittelwerbegesetz mit keinerlei gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden.  
 
==BG MUN==
 
==BG MUN==
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