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Seit Inkraftreten der Verordnung unterliegen nicht nur Werbeaussagen, sondern auch Markennamen, Produktbezeichnungen, Bilder und graphische Darstellungen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.
 
Seit Inkraftreten der Verordnung unterliegen nicht nur Werbeaussagen, sondern auch Markennamen, Produktbezeichnungen, Bilder und graphische Darstellungen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.
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Behauptungen wie ''schützt vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen'' unterliegen Sondervorschriften und müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
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Seot 2007 gelten vielfältige Übergangsregelungen für „Altprodukte“, die es Herstellern und Händlern erleichtern sollen, sich auf diese Verordnung einzustellen.
    
==Beispiele==
 
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